<< Haupt-Index | << Gemeinde Worb

Presseschau Worb/Rüfenacht und Umgebung

Diese Pressesschau ist unvollständig, unausgewogen und wird sporadisch ergänzt

Mix & Copyright: H.U. Steiner

Worb - Unfälle und Verbrechen

BZ, Dienstag, 12. September 2000

WORB

Verkehrsunfall endete tödlich 

(10.09.2000)

Am Sonntagabend kurz nach 18 Uhr wurde ein Automobilist auf der Strecke Worb—Richigen bei einer Frontalkollision tödlich verletzt. Zwei weitere Personen erlitten Verletzungen und wurden ins Spital gebracht.

Der Automobilist geriet aus unbekannten Gründen auf der Fahrt von Richigen nach Worb auf die Gegenfahrbahn. Ein erster ihm entgegenkommender Wagen konnte ausweichen. Das zweite Fahrzeug kollidierte frontal mit ihm. Beide Lenker wurden in ihren Fahrzeugen eingeklemmt. Sie wurden von der Feuerwehr Worb und der Berufsfeuerwehr der Stadt Bern geborgen. Trotz sofortiger Hilfe starb der Lenker, der den Unfall verursacht hatte, noch auf der Unfallstelle. Die Lenkerin des anderen Wagens wurde beim Zusammenstoss schwer, ihr Beifahrer leicht verletzt.

 pkb

Der Bund, 3. April 2001

WORB

Jogger durch Schuss verletzt

sda. Ein Jogger ist am Sonntagabend im Gschneitwald bei Worb von einem Unbekannten angeschossen worden. Der Jogger wurde am Bauch leicht verletzt. Die Kantonspolizei Bern sucht Zeugen. Der 23-jähriger Mann war gegen 21 Uhr am Joggen, wie das Untersuchungsrichteramt Bern-Mittelland und die Kantonspolizei Bern gestern mitteilten. Als er sich auf einer Bank ausruhte, bat ihn ein Schweizerdeutsch sprechender Mann um Hilfe. Als er sich dem vermeintlich Hilfesuchenden näherte, habe der Mann aus kurzer Distanz einen Schuss aus einer Faustfeuerwaffe abgegeben.


Der Bund, 5. April 2001

WORB

Jogger verletzte sich selbst

sda. Der Jogger, der angegeben hatte, am Sonntagabend im Gschneitwald bei Worb von einem Unbekannten angeschossen worden zu sein, hat sich die leichte Bauchverletzung selber zugefügt. Das gestand der 23-jähriger Schweizer im Laufe der Ermittlungen. Als Motiv gab er persönliche Gründe an. Der Mann wird wegen Irreführung der Rechtspflege zur Verantwortung gezogen.