THEMA: BEHINDERTEN-WOHNUNGENMieterverband«Rechtlich nicht zulässig»Zusätzlich zum Mietzins bezahlen die Mieter der Behinderten- und Betagtenwohnungen monatlich einen «Infrastrukturkosten-Beitrag» von 100 bis 150 Franken. Dies sei nicht, zulässig, heisst es beim Mieterverband. Die Behinderten- und Betagtensiedlung an der alten Bernstrasse 55 und 57 in Rüfenacht besteht insgesamt aus 16 Wohnungen. 14 davon gehören der Genossenschaft, der sämtliche Mieterinnen und Mieter angehören müssen. Die Wohnungen werden von Bund und Kanton auf Basis des Wohnbau- und -eigentumsförderungsgesetzes (WEG) subventioniert. Für die nicht subventionierten Bauteile - wie Cafeteria, Küche, Coiffeur-Salon und Therapie-Raum - müssen die Mietparteien einen «Infrastrukturkostenbeitrag» bezahlen: Zusätzlich zum ordentlichen Mietzins macht dies monatlich zwischen 100 und 150 Franken. Die entsprechende Verpflichtung unterzeichnen sie als Zusatz zum Mietvertrag. «Verkappter Mietzins»Für Thomas Müller, Geschäftsleiter des Mieterinnenund Mieterverbandes Bern und Umgebung, ist dieser Zusatz «ein rechtlich nicht zulässiges Kopplungsgeschäft». Unkorrekt ist laut Müller insbesondere, dass diese Beiträge in der Bilanz zwar als Erträge ausgewiesen werden, bei den Ausgaben jedoch nicht: «Die Beiträge fliessen in den allgemeinen Topf und sind damit verkappte Mietzinseinnahmen.» Für Müller steht damit fest, dass die Mieterinnen und Mieter diese Beiträge der Genossenschaft eigentlich nicht schulden. Seiner Ansicht nach könnten sie die bereits bezahlten Beträge zurückfordern. ger |
THEMA: BEHINDERTEN-WOHNUNGEN«Wir haben sicher nicht zu viel versprochen»Präsident Heinz Neuenschwander und Verwalter Ruedi Rothacher verwahren sich gegen die Vorwürfe: Der «Genossenschaft für Alters- und Behindertenwohnunen» fehle das Geld für Spezialwünsche.Interview: Michael Gerber Christine Zwygart BZ: Einige Bewohner der Behinderten- und Betagtenwohnungen kritisieren die Infrastruktur. Verstehen Sie das? Heinz Neuenschwander: Gestern hörte ich von einem Gespräch mit jemandem, der seit vier Monaten hier wohnt. Diese Person war des Lobes voll. Wir bauten alters- und behindertengerechte Wohnungen. Aber die sind natürlich nicht für alle Behinderungen geeignet. Theres Dietrich hat Ihnen wenige Tage nach ihrem Einzug mitgeteilt, dass die Küche für sie als Rollstuhlfahrerin unzweckmässig sei. Was haben Sie ihr geantwortet? Neuenschwander: Das weiss ich nicht mehr. Im Baubeschrieb versprachen Sie «Spezialküchen mit unterfahrbarem Spültisch und behindertengerechten Höhe und Einrichtung». Stattdessen wurden Normküchen eingebaut. Ruedi Rothacher: Das stimmt nicht. Die Wohnungen sind nach den Richtlinien des Wohnbau- und Eigentumsförderungs-Gesetzes (WEG) gebaut worden. Unsere Küchen entsprechen dieser Norm: Das sind jedoch keine invaliden-, sondern behindertengerechte Wohnungen. Trotzdem: Sie haben Frau Dietrich als Mieterin akzeptiert. Und sie trifft eine Küche an, die sie kaum benützen kann. Rothacher: Im Haus wohnen zwei andere Rollstuhlfahrer, die keine Probleme haben. Das kommt auf die Behinderung an. Um in die Pfanne zu blicken, muss Theres Dietrich ein Holzbrett auf ihre Knie legen und die Pfanne vom Herd nehmen. Neuenschwander: Ich kenne jemanden in Bern, der sich eine rollstuhlgängige Küche einbauen liess. Das kostete zwischen 40'000 und 50'000 Franken. Das liegt bei uns finanziell nicht drin. Rothacher: Bei Frau Dietrich hat man dann den Küchenboden angehoben. Sie sagen «man hat...» Genau genommen nahm Frau Dietrich die Sache selber an die Hand - und musste auch die Kosten selber tragen. Rothacher: Das weiss ich nicht mehr. Aber wir können nicht auf alle Bedürfnisse eingehen. In der Erstvermietung war es sicher schwieriger. Damals stand das Haus erst im Rohbau. Deshalb mussten wir auf Prospekte zurückgreifen. Das Problem hat die Betriebskommission scheinbar bereits vor zweieinhalb Jahren erkannt. In einem Sitzungsprotokoll steht, dass zum Teil Schwerbehinderte einziehen, die auf Hilfe angewiesen sind. Rothacher: Was heisst schon schwerstbehindert? Den meisten Leuten hier gehts tipptopp. Haben Sie den Leuten am Anfang zu viel versprochen? Neuenschwander: Wir sind der Meinung, dass wir sicher nicht zu viel versprochen haben. Vielleicht haben die Mieter etwas anderes verstanden. Kritisiert wird von verschiedenen Bewohnern ausserdem, dass die versprochene «personelle Betreuung» fehlt. Rothacher: Wir sind kein Pflegeheim. Neuenschwander: Das Problem hatten diverse Leute. Deshalb haben wir den Namen «Wohnheim Rüfenacht» geändert. Versuchen Sie sich so aus der Verantwortung zu stehlen? Neuenschwander: Das ist eine grobe Unterstellung. Wir haben nie gesagt, dass wir Hilfe anbieten. Was das Heim jedoch zur Verfügung stellt, sind Hilfsmittel wie einen Telefon-Notruf. Im Baubeschrieb steht aber. «Personelle Betreuung und zusätzliche technische Installationen garantierten den Bewohnern die gewünschte Sicherheit». Neuenschwander: Wir hatten zu Beginn ein Hauswartehepaar, das im Notfall verfügbar war. In der Zwischenzeit sind wir davon abgekommen. Verstehen Sie, dass einige Bewohner dies nun als EtikettenSchwindel empfinden? Neuenschwander: Nein. 80 Prozent der Leute haben damit kein Problem. Rothacher: Frau Dietrich kam einfach mit falschen Vorstellungen hierher. Andere Frage: Die Bewohner bezahlen monatlich einen Infrastrukturkosten-Beitrag von 100 bis 150 Franken. Ihnen ist aber nicht klar, was mit dem Geld geschieht. Neuenschwander: Das haben wir schon x-mal erklärt: Die Wohnungen werden vom WEG subventioniert, welches auch den Mietzins festlegt. Die Cafeteria, die Küche, der Coiffeur und der Therapie-Raum jedoch nicht. Die Verzinsung belastet uns mit rund 50'000 Franken pro Jahr. Einerseits kommt dieses Geld aus den Mieten, andererseits bezahlen die Bewohner ihren Beitrag. Trotzdem fehlen jährlich rund 20'000 Franken: Gemäss Bundesamt für Wohnungswesen bleibt jedoch zu klären, ob es rechtlich zulässig ist, für die Infrastruktur extra Geld zu verlangen. Rothacher: Es ist nicht in seiner Kompetenz, das zu entscheiden. Neuenschwander: Im Zweifelsfall soll diese Frage ein Gericht beantworten. Es ist ja nicht so, dass wir einen Mietvertrag abschliessen und erst im Nachhinein diesen Beitrag verlangen. Das stimmt. Die Leute haben die Verträge unterschrieben. Der Mieterverband bezeichnet diesen Zusatz zum Mietvertrag jedoch als unerlaubtes Kopplungsgeschäft. Offenbar bewegen Sie sich rechtlich auf dünnem Eis. Neuenschwander: Wir werden sehen was rauskommt. Ihnen droht eine Klage: Verschiedene Bewohner stehen mit Anwälten in Kontakt. Neuenschwander: Wir bieten für dieses Geld auch etwas. Zudem machen wir ja kein Geschäft auf dem Buckel der Mieter. Um Ihre Aufgabe sind Sie nicht zu beneiden. Wie lange machen Sie das Ganze noch mit? Neuenschwander: Ich werde mich weiterhin darum bemühen, dass hier ein einigermassen vernünftiger Betrieb herrscht. |
