WORBGemeinderat muss über die BücherDie Diskussion um den Verkauf f des Bauerngutes beim Richiger Dorfeingang ist nicht beendet: Das Parlament wies das Geschäft an den Gemeinderat zurück.reb/raf. An seiner Sitzung gestern Abend beschäftigte sich das Worber Parlament mit dem Verkauf des gemeindeeigenen Bauernguts beim Richiger Dorfeingang - und wird dies in naher Zukunft wieder tun müssen. Eine Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier war nämlich der Auffassung, für eine Entscheidung für oder gegen den Verkauf des Gutes fehlten ihnen wichtige Informationen. Mit 18 zu 14 Gegenstimmen wies das Parlament entsprechende Rückweisungsanträge von SVP, FDP sowie Geschäftsprüfungskommission (GPK) zurück an den Gemeinderat. Schlüsselfigur KirchhoferDiesem Entscheid ging eine lebhafte Diskussion voran: Eine wichtige Rolle in den Voten der Parlamentarier spielte Hermann Kirchhofer, der als Regierungsstatthalter des Amts Konolfingen den Verkauf des Gutes bewilligen muss. Gegenüber dem «Bund» hatte Kirchhofer Zweifel geäussert, ob er einem Verkauf überhaupt zustimmen könne, da der Preis, den der Richiger Bauer Ueli Bürki zu zahlen bereit ist, «an der oberen Grenze» liege. Bürki möchte der Gemeinde das Gut für 920'000 Franken abkaufen (der «Bund» berichtete). Bereits in der Eintretensdebatte sagte Fritz Stettler im Namen der SVP-Fraktion, der Regierungsstatthalter brauche mehr Zeit, um die für seinen Entscheid notwendigen Unterlagen studieren zu können. Darum beantrage die SVP, gar nicht erst auf das Geschäft einzutreten. Diese Ankündigung rief vorab Gemeinderat Ernst Hauser und die SP auf den Plan. Noch vor drei Monaten habe der Regierungsstatthalter ihm gegenüber nicht von einem «übersetzten Verkaufspreis» gesprochen, betonte Hauser. Aufgrund dieser Aussage habe der Gemeinderat das Geschäft dann vorbereitet. Jetzt komme ihm die Geschichte schon etwas «chaotisch» vor, so Hauser weiter: «Aber was ,Lothar` kann, kann Hermann offenbar schon lange!» Namens der SP sagte Hans Ulrich Joss, es sei nicht eine Aufgabe der Gemeinde, «sich einen landwirtschaftlichen Betrieb zu halten». Vor allem dann nicht, wenn dieser «finanziell nicht tragbar» sei. Darum «ist es nur legitim, dass die Gemeinde einen guten Preis aushandelt», so Joss. Überhaupt habe die SP Mühe mit dem Umstand, dass sich der Regierungsstatthalter bereits in die politische Diskussion einmische. Nachdem sich auch die Freien Wähler Worb für Eintreten auf das Geschäft ausgesprochen hatten, beraumte Parlamentspräsident Jonathan Gimmel eine Sitzungsunterbrechung an, mit dem Resultat, dass die SVP ihren Nichteintretensantrag zurückzog. Mehr InformationIn der anschliessenden Beratung zeigte sich aber, dass eine Mehrheit der Parlamentarier nicht gewillt war, der Vorlage so zuzustimmen, wie sie gestern Abend auf ihren Tischen lag - obschon, der Gemeinderat seinen Antrag noch einmal gründlich überarbeitet hatte. Im Gegensatz zur ersten Version schlug er dem Parlament nämlich vor, im Falle einer negativen Antwort des Regierungsstatthalters bezüglich des Preises von 920'000 Franken einen Mindestpreis für den Verkauf des Gutes festzusetzen. Damit wolle der Gemeinderat gegenüber Hermann Kirchhofer «ein Signal» setzen, erklärte Ernst Hauser. Während die SP dieses Vorgehen unterstützen wollte, übten Grüne Freie Liste, Freiheits-Partei, SVP und FDP Kritik. Benedict Seelhofer (fp) beispielsweise befürchtet, dem Gemeinderat damit «einen Blankoscheck» zuerteilen, und FDP-Mann Andreas Born sagte: «Das Heimet liegt mir sehr auf dem Magen.» Aber für die Beurteilung fehle es schlicht an «wichtigen Entscheidungsgrundlagen», sagte Born und beantragte Rückweisung des Geschäfts an den Gemeinderat. |
WORBGespannt auf VerkaufspreisDie Gemeinde wartet gespannt, welchen Höchstpreis der Regierungsstatthalter für den Verkauf des gemeindeeigenen Heimets in Richigen festsetzt.reb. Für das Worber Parlament blieben zum Verkauf des gemeindeeigenen Heimets in Richigen zu viele Fragen offen: Es wies den Antrag des Gemeinderates, den Hof für höchstens 920'000 Franken und mindestens 717'000 Franken zu veräussern, zurück (siehe «Bund» von gestern). Nun bleibt das Geschäft laut Gemeindepräsident Peter Bernasconi «vorerst pendent». Sie warteten ab, welcher Preis Regierungsstatthalter Herrmann Kirchhofer bewillige. Dieser hatte letzte Woche erklärt, der Preis von 920'000 Franken liege an der obersten Grenze. Kirchhofer wehrt sich gegen die Kritik im Parlament, seine Auskünfte seien widersprüchlich gewesen: Als er für eine erste, inoffizielle Einschätzung des Preises angegangen worden sei, hätten ihm wesentliche Informationen gefehlt, sagt er. Bei einem Betrieb von gut 17 Hektaren gehe er normalerweise von einem amtlichen Wert von 300'000 bis 400'000 Franken aus. Dann entsprächen 920'000 Franken durchaus dem gängigen Preisen - den diese lägen beim 2,5- bis 3fachen des amtlichen Werts. Im vorliegenden Fall betrage der amtliche Wert aber nur 172'000 Franken, das sei «absolut unterdurchschnittlich». Grund dafür seien die sanierungsbedürftigen Gebäude. Zudem sei in den 172'000 Franken auch noch ein Quellenrecht von 56'000 Franken enthalten, das sei unüblich. «Der tiefe amtliche Wert und dieses Quellenrecht werden nun zum Pferdefuss für den Verkauf», sagt Kirchhofer. Er hofft, bis Ende Februar entscheiden zu können, zu welchem Preis das Heimet verkauft werden darf. |
RICHIGEN BEI WORBPächterfamilie Stettler kann beim Kauf wieder mitbietenStatthalter Hermann Kirchhofer pfeift die Gemeinde Worb zurück: Sie darf ihr Heimet in Richigen nicht für 920'000 Franken verkaufen. Damit erhält die Pächterfamilie Stettler eine zweite Chance.Michael Gerber
«Der Vertrag Ist nichtig»Nun erhält die Pächterfamilie eine zweite Chance: Regierungsstatthalter Hermann Kirchhofer hat sich mit dem Handel befasst und ist zum Schluss gekommen: «Der vereinbarte Preis von 920'000 Franken ist übersetzt. Der Vertrag, ist nichtig.» Bei seinem Entscheid stützt sich der Statthalter auf eine von ihm in Auftrag gegebene Verkehrswertschätzung eines Experten. Demzufolge darf die Gemeinde für den Bauernhof höchstens 737'000 Franken verlangen. Und sie muss mit den Verhandlungen wieder von vorne beginnen - sofern sie den Hof noch immer verkaufen will. Kirchhofer: «In diesem Fall bekäme die Pächterfamilie wieder die Möglichkeit, ihr Vorkaufsrecht zu nutzen.» Ob Steileres dies zu tun gedenken, liessen sie gestern offen: «Wir haben die Verfügung erst vor wenigen Stunden per Post erhalten», erklärt Nelly Stettler auf Anfrage. «Im Moment können wir noch nichts dazu sagen. Wir werden es uns aber sicher überlegen.» Nelly Stettler freut sich, dass ihre Chancen inzwischen wieder intakt sind. Tatsächlich liegt ihr Angebot aus der ersten Runde nur 37'000 Franken unter dem vom Statthalter festgesetzten Höchstpreis. Behalten oder aufteilen?Ob der Handel zu diesen Konditionen zustande kommen wird, stellt Gemeindepräsident Peter Bernasconi (SP) in Frage: «Schon beim Verkaufspreis von 920'000 Franken bekam ich verschiedentlich zu hören, dieser Preis sei viel zu tief.» Tatsächlich hatte Worb den Hof vor 14 Jahren für 1,65 Millionen Franken gekauft und seither jährlich rund 70'000 Franken draufgelegt. Bernasconi bezweifelt deshalb, dass der Verkauf zu einem noch tieferen Preis im Gemeindeparlament durchginge. Vorerst werde der Gemeinderat mehrere Varianten prüfen: «In Betracht ziehen werden wir wohl auch, auf den Verkauf zu verzichten - oder den Betrieb aufzuteilen.» Letzteres entspricht einer Forderung der EVP: Mit ihrer im Februar eingereichten Motion zielt sie darauf ab, beim Verkauf des Landes insgesamt mehr Geld zu lösen (die BZ berichtete). Beschwerde beim Kanton?Nebst der Pächterfamilie und der Gemeinde hat gestern auch die kaufwillige Bauernfamilie Bürki aus Richigen vom Statthalter Post erhalten. Hermann Kirchhofer schliesst nicht aus, dass einer der beiden Vertragspartner gegen seine Verfügung Beschwerde machen wird: «Das wäre interessant. Die Regierung müsste entscheiden, ob sie das bäuerliche Bodenrecht entsprechend der Bundesgerichtspraxis auslegt oder ob künftig Bauernhöfe unter gewissen Voraussetzungen wieder an den Meistbietenden verkauft werden dürfen », blickt der Statthalter voraus. «Das wäre ein wegweisender Entscheid.» |
RICHIGENPreis fürs Heimet ist zu hochWorb darf das Bauerngut in Richigen nicht für 920' 000 Franken verkaufen: Der Konolfinger Regierungsstatthalter hält diesen Preis für übersetzt. Den Hof günstiger zu veräussern, dürfte laut Gemeindepräsident Bernasconi indes «politisch problematisch» sein.BARBARA STEINERDie Sache schien geritzt: 920'000 Franken war der einheimischen Bauernfamilie Bürki das Heimwesen der Gemeinde Worb in Richigen wert, und der Gemeinderat wollte sie als meistbietende Interessentin zum Zug kommen lassen. Das Parlament wies die Vorlage im Januar dann aber an den Gemeinderat zurück: Noch sei zu vieles am Geschäft zu unklar, befand es. Abwarten wollte eine Mehrheit der Politikerinnen und Politiker vor allem das Verdikt des Konolfinger Regierungsstatthalters. Gemäss bäuerlichem Bodenrecht musste dieser prüfen, ob sich der Preis für das Heimwesen im vertretbaren Rahmen bewegt (der «Bund» berichtete). Jetzt liegt Statthalter Hermann Kirchhofers Verfügung vor: Er beurteilt die 920'000 Franken als übersetzt und bewilligt den Erwerb nicht. Den Höchstpreis für das Gut setzt er auf 737'000 Franken fest. In seinem Entscheid stützt sich Kirchhofer in erster Linie auf ein Gutachten des Inforamas Schwand in Münsingen. Eine zentrale Rolle spielt darin der Vergleich der Preise, welche Käufer in den letzten fünf Jahren für ähnliche Betriebe bezahlt hatten. Die Experten berücksichtigten bei der Festlegung des Höchstpreises fürs Richiger Gut, dass 165 Quadratmeter des zum Heimwesens gehörenden Lands in der Bauzone liegen. Weiter trugen sie dem Umstand Rechnung, dass der Kanton Bern allenfalls für den Bau des Trottoirs Worb-Richigen 540 Quadratmeter Boden kaufen wird. Neue Hoffnung für StettlersZu den Kaufinteressenten fürs Heimwesen gehörte auch die langjährige Pächterfamilie Stettler. Sie hatte fürs sanierungsbedürftige Heimet mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rund 12 Hektaren 700'000 Franken geboten; der Verkehrswert liegt laut einem Gutachten des Inforamas Rütti bei rund 640'000 Franken. Der Entscheid des Konolfinger Regierungsstatthalters erhöhe wohl die Chance ihrer Familie, auf dem Hof bleiben zu können, sagte Nelly Stettler gestern. Allerdings: Noch ist offen, was Worb mit dem Heimet jetzt tun will; der Gemeinderat müsse sich nochmals grundsätzlich mit der Angelegenheit auseinander setzen, so Gemeindepräsident Peter Bernasconi. Dass die Gemeinde den Hof für 737'000 Franken verkaufen wird, erachtet Bernasconi als wenig wahrscheinlich: «Das könnte politisch problematisch sein», vermutet er. Immerhin habe die Gemeinde 1986 für das Gut rund 1,6 Millionen Franken bezahlt; gekauft hatte sie es seinerzeit in der Absicht, den Landwirtschaftsbetrieb zu erhalten und zu Landreserven für künfige Realersatzansprüche zu kommen. Der vom Statthalter festgelegte Höchstpreis entspreche nicht einmal mehr der Hälfte der damaligen Kaufsumme. In den letzten Jahren steckte Worb jährlich über 70'000 Franken ins Heimwesen. «Berücksichtigt man die aufgelaufenen Kosten, erhielte die Gemeinde mit dem Höchstpreis noch einen Drittel des Geldes zurück, das sie aufgewendet hat», führt Bernasconi aus. Er bezweifle, dass das Worber Parlament einem solchen Handel zustimmen würde. «Fass ohne Boden»Das Gut zu behalten und wie bislang zu verpachten, erscheint kaum als valable Alternative: Als «Fass ohne Boden» bezeichnet Bernasconi das Heimet - dringend nötig sei beispielsweise die Sanierung der Jauchegrube. Prüfen werde der Gemeinderat allenfalls eine Anpassung der Pachtkonditionen: «Denkbar wäre, die Verantwortung für den Gebäudeunterhalt dem Pächter zu übertragen.» Diskutieren werde der Gemeinderat auch über eine mögliche Aufteilung der Parzelle. Gedanken darüber hat sich bereits die EVP gemacht: In einer Motion schlägt sie vor, das Grundstück mit dem Bauernhaus separat zu verkaufen und zwei Teilparzellen Land zu behalten. |
WORBPächter des Richigenguts erhält KündigungObschon der Verkauf des Richigenguts am Veto des Statthalters gescheitert ist, wird die Pächterfamilie wegziehen müssen: Die Gemeinde will die Pacht künden.bas. Ums Richigengut wird wohl auch der Nachfolger des Konolfinger Regierungsstatthalters Hermann Kirchhofer - er wird in zwei Jahren pensioniert - nicht herumkommen: Der Worber Gemeinderat diskutiere darüber, das Gut in mehrere Parzellen aufzuteilen, sagt Gemeinderat Ernst Hauser (svp); in ähnlichem Sinne hatte er bereits das Parlament informiert. Und dieses hat mit der einstimmigen Überweisung eines EVP-Postulats (der «Bund» berichtete) signalisiert, dass eine Aufteilung des Guts in seinem Sinne sein könnte. Die EVP schlägt vor, das Grundstück mit dem Bauernhaus separat abzutreten. So könnte die Gemeinde einen besseren Preis erzielen, als wenn es zusammen mit dem Landwirtschaftsland verkauft würde. Ausserdem regt die EVP an, die Parzelle entlang der Staatsstrasse Worb-Richigen zwischen dem Richigengraben, der Blümlisalpstrasse und der Lindhalde als Bauland einzuzonen und als Landreserve zu behalten. So könnte die unbebaute Lücke zwischen Richigengraben und Blümlisalpstrasse geschlossen werden, es würde die Möglichkeit geschaffen, die Überbauung Lindhalde Süd direkt ab Staatsstrasse zu erschliessen, und der Verkauf des Lands brächte der Gemeinde Worb Geld ein, argumentiert die EVP. Landwirtschaftsbetriebe dürfen allerdings nur aufgeteilt werden, wenn der Regierungsstatthalter dies bewilligt. Eine Voraussetzung für seine Zustimmung ist, dass der Betrieb nicht mehr verpachtet ist. Der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und der Familie Stettler, der Bewirtschafterin des Richigenguts, läuft im Jahr 2002 aus; die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. «Wir wollen die Pacht auflösen und werden nächstes Jahr die Kündigung abschicken», sagt Gemeinderat Hauser. Stettlers könnten dann beim Richter noch eine Pachtverlängerung um maximal sechs Jahre erwirken. Die Abparzellierung lasse sich somit allenfalls erst 2008 verwirklichen, so Hauser. Nach Auskunft von Statthalter Hermann Kirchhofer dürfte sie bewilligt werden. Ohne Pachtverhältnis und mit Bauland-Einzonungen werde das Richigengut nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe nach den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts gelten. Gescheitert war an diesem Recht der geplante Verkauf des Heimets: Der Regierungsstatthalter hatte den Preis von 920 000 Franken als übersetzt eingestuft; als Höchstpreis legte er 737 000 Franken fest. Diesen Preis bezeichnete Gemeindepräsident Peter Bernasconi als «politisch problematisch»: Worb hatte fürs Gut 1986 immerhin 1,6 Millionen Franken bezahlt. |
WORBPacht verlängert bis Februar 2008bas. Das gemeindeeigene Heimwesen in Richigen bleibt bis im Februar 2008 an die Familie Stettler verpachtet; sie hatte nach der Kündigung Fristerstreckung verlangt, Wie Gemeindepräsident Peter Bernasconi gestern an einer Medienorientierung ausführte, haben Gemeinde und Pächterfamilie nun einen Vergleich abgeschlossen; er sei richterlich genehmigt worden. Schon ab März 2004 würden die rund 17'000 Quadratmeter in der oberen Lindhalde, die von der Landwirtschafts- in die Bauzone umgezont werden sollen, von der Pacht befreit. Was nach 2008 mit dem Heimwesen geschehen soll, sei noch offen. Die Gemeinde wollte es an sich verkaufen, der Statthalter stufte den Preis aber als zu hoch ein. |


