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Presseschau Worb/Rüfenacht und Umgebung

Diese Pressesschau ist unvollständig, unausgewogen und wird sporadisch ergänzt

Mix & Copyright: H.U. Steiner

Bauernhof Richigen (gemeindeeigener)

Der Bund, 24. Januar 2000

RICHIGEN

Wenn ein Zuhause finanziell untragbar wird

Der Worber Gemeinderat will das sanierungsbedürftige Bauerngut beim Ortseingang von Richigen (Gemeinde Worb) verkaufen. Die Pächterfamilie bangt um ihre Zukunft. Ihr fehlen die Mittel, um den Hof selbst zu erwerben. Laut Gemeindepräsident Peter Bernasconi sichert der Handel aber längerfristig die Existenz des Käufers.

KATHARINA SCHORER

Die Familie Stettler aus Richigen bei Worb hat ihr Mittagessen beendet. Die Küche im Bauernhaus ist aufgeräumt, das Geschirr gespült. In der Luft hängt noch der Duft nach gebratenem Fleisch. Auf einer Postkarte an der Wand strahlt die wohl bekannteste Richigerin, Volksmusiksängerin Francine Jordi. Hans und Nelly Stettler strahlen nicht. Mit betretenen Mienen sitzen sie am Tisch. Etwas liegt ihnen auf dem Magen - das Essen ist es nicht. Die beiden bangen um ihre Existenz. Geht es nämlich nach dem Willen des Worber Gemeinderats, muss das Ehepaar mit den Kindern Martin, Daniela und Karin in zwei Jahren das Heimet verlassen. Der gut 17 Hektaren grosse Bauernbetrieb gehört der Gemeinde Worb, Stettlers haben ihn gepachtet. Nun will die Gemeinde das Gut verkaufen. Am 31. Januar wird das Parlament über den Verkauf befinden.

Ein Verlustgeschäft

Für den beabsichtigten Verkauf waren vor allem finanzielle Erwägungen ausschlaggebend. Mit dem Pachtzins und dem Erlös aus dem Holzverkauf nimmt die Gemeinde jährlich 17'000 Franken ein. Für Unterhalt und Kapitaldienst muss sie jährlich 90'000 Franken aufwerfen. Das bedeutet einen Verlust von rund 73'000 Franken pro Jahr. Zudem ist der Hof sanierungsbedürftig, die Jauchegrube zum Beispiel muss vergrössert werden. Diese Situation, schreibt der Gemeinderat in seiner Botschaft, sei «aus finanzieller Sicht völlig untragbar».

Bereits 1991 hatte der Gemeinderat versucht, den Betrieb zu veräussern. Doch seine Preisvorstellungen, 2,4 Millionen Franken, erwiesen sich als unrealistisch. Jetzt soll das Gut für 920'000 Franken an den Richiger Landwirt Ueli Bürki verkauft werden. Stettlers hätten «ihr» Heimet gerne selbst gekauft. «Aber dieser Betrag übersteigt unsere Möglichkeiten», sagt Hans Stettler. 630'000 Franken habe er angeboten, das entspreche dem Verkehrswert. Später habe er auf 700'000 Franken erhöht.

Eine Betriebsvergrösserung

Was der Käufer mit dem Gut vorhat, können Stettlers nur erahnen. Gesprochen habe er noch nie mit ihnen. «Er wird den Hof wohl selbst bewirtschaften und damit seinen Betrieb vergrössern», sagt Nelly Stettler. Der Käufer, Ueli Bürki, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Sein Sohn Andreas Bürki sagte dem «Bund», er könne über die Zukunft des Betriebs keine Angaben machen: «Es ist noch alles offen.»

Ein Funken Hoffnung

Offen und ungewiss ist auch die Zukunft der Familie Stettler. Der 17-jährige Sohn Martin absolviert derzeit sein Bauernlehrjahr. Später hätte er den Betrieb gerne vom Vater übernommen. Nun sieht die Zukunft nicht mehr rosig aus: «Es ist praktisch unmöglich, einen andern Hof zu finden», sagt Hans Stettler, der seit seinem vierten Lebensjahr in Richigen wohnt und den Betrieb von seinen Eltern übernommen hat. Seine Frau fügt an: «Wir wollen uns noch gar keine Gedanken machen, wie es weiter geht. Zuerst warten wir die Parlamentssitzung ab.» Sie hoffe vor allem auf die SP: «Die ist nicht immer fürs Verkaufen von Liegenschaften.» Auch die SVP werde sie ja vielleicht unterstützen.

Wie sich die SVP in der Debatte verhalten wird, ist noch offen. Der Käufer Ueli Bürki sei ein sehr aktives SVP-Mitglied, sagt SVP-Präsident Ulrich Wäfler dazu. «Aber ich kann auch Stettlers Standpunkt sehr gut nachvollziehen.» Ehe sich die SVP also ihre Meinung bilde, müsse sie «noch ausführlich diskutieren».

Kein öffentliches Interesse

Bei der SP sind die Meinungen gemacht: «Wir sind für den Verkauf», sagt Fraktionssprecher Hans Ulrich Joss. Der Grund: Die Gemeinde habe den Betrieb im Jahr 1986 gekauft, unter anderem um Land für Realersatz zu gewinnen. Inzwischen sei es vom Gesetz her praktisch unmöglich, ein Gut zu zerstückeln. Als Realersatz könne das Land also nicht mehr dienen. Deshalb und aus anderen Gründen liege es nicht im öffentlichen Interesse, den Betrieb zu behalten, sagt Joss, «auch wenn das für die Pächterfamilie hart ist».

Auch Gemeindepräsident Peter Bernasconi tut es «leid für die Familie». Er gibt aber zu bedenken: «Mit 12,41 Hektaren Nutzfläche wäre das Gut langfristig zu klein.» Der Betrieb des Käufers sei noch kleiner. Wenn dieser nun das Stettler-Gut erwerbe, sei wenigstens eine Existenz gesichert.

Der Bund, 28. Januar 2000

RICHIGEN

Will Worb zu viel Geld fürs Heimet?

Für 920'000 Franken will die Gemeinde Worb ihr Bauerngut beim Dorfeingang von Richigen verkaufen. Ob der Statthalter den Handel überhaupt bewilligt, ist aber unsicher: Der Preis für das sanierungsbedürftige Heimet liege nämlich «an der oberen Grenze».

KATHARINA SCHORER

Das Heimet in Richigen bei Worb liegt ihm am Herzen - doch der Preis ist dem Pächter Hans Stettler zu hoch. Für 920'000 Franken will ein anderer Richiger Landwirt, Ueli Bürki, der Gemeinde das Gut abkaufen. Die Gemeinde will sich davon trennen, weil sie mit dem sanierungsbedürftigen Betrieb jährlich einen happigen Verlust einfährt (der «Bund» berichtete). Geht der Verkauf wie geplant über die Bühne, muss Stettler mit seiner Familie den Hof in rund zwei Jahren verlassen. Er hatte der Gemeinde für das Gut 630'000 Franken angeboten - was nach seinen Angaben dem Verkehrswert entspricht. Später erhöhte er noch auf 700'000 Franken.

Schulden verhindern

Noch ist aber unsicher, ob Stettlers ausziehen müssen. Am nächsten Montag wird das Worber Gemeindeparlament über den Verkauf befinden. Aber auch der Regierungsstatthalter des Amts Konolfingen, Hermann Kirchhofer, muss den Handel absegnen.

Dieser tut sich schwer mit dem Dossier, das seit einigen Tagen auf seinem Schreibtisch liegt. Das bäuerliche Bodenrecht schreibe vor, dass er als Regierungsstatthalter den Erwerb bewilligen müsse. «Damit soll verhindert werden, dass sich ein Käufer allzu sehr verschuldet», erklärt Hermann Kirchhofer: «Er soll von seinem Betrieb leben können.

«An der oberen Grenze»

Ob der Kaufpreis in diesem Fall im Rahmen liegt, kann Kirchhofer noch nicht sagen. Erst müsse er den Preis für den Richiger Betrieb mit dem für andere Güter vergleichen. Dazu steht ihm eine interne Datenbank zur Verfügung, in der gespeichert ist, wie viel in den letzten Jahren für Höfe und Land bezahlt worden ist. Zwar hat Kirchhofer seine Untersuchung noch nicht abgeschlossen. Doch eines zeichne sich bereits ab: «Der Kaufpreis liegt auf jeden Fall an der oberen Grenze des Zulässigen. Ich weiss nicht, ob ich die Erwerbsbewilligung erteilen kann», sagt der Regierungsstatthalter. Der amtliche Wert des Betriebs betrage rund 172'000 Franken. Der Käufer sei bereit, das 5,3-fache zu bezahlen - «und das für ein Gut, das stark sanierungsbedürftig ist». Dem Worber Gemeindeparlament rät Kirchhofer, sich den Handel gut zu überlegen. «Eventuell entscheidet es sich ja, das Geschält zu vertagen, bis ich den Fall beurteilt habe», sagt er.

Kauf «sehr riskant»

Nicht nur der Regierungsstatthalter hat seine Bedenken, ob der Verkaufspreis gerechtfertigt ist. Fritz Hebeisen, Geschäftsführer des bernischen Pächterverbands, kennt die Richiger Verhältnisse. Es sei «sehr riskant, so viel Geld in diesen Betrieb zu stecken», sagt er dem «Bund». Der Käufer müsse sich bewusst sein, dass einiges an Investitionen auf ihn zukomme - allein schon, damit der Betrieb den Tier- und Gewässerschutzvorschriften genüge. Mit der heutigen Agrarpolitik müsse ein Landwirt nämlich darauf bedacht sein, dass er sich nicht bis über beide Ohren verschulde. «Normalerweise sollte ein Betrieb nicht teurer als das 2,5-fache des amtlichen Werts gehandelt werden. Wird dieser Grundsatz eingehalten, weiss man sicher, dass der Käufer auch eine gewisse Chance hat», sagt Fritz Hebeisen. Der Fall Richigen, wo die Gemeinde Worb mehr als das Fünffache des amtlichen Werts herauslösen wolle, sei deshalb - gerade in der heutigen Zeit - «schwerverständlich».

Überhöhte Preise üblich

Werner Zumkehr, Berater am Inforama Emmental in Bäregg, sieht das ähnlich: Für Heimet würden zwar überhöhte Preise bezahlt - das sei leider allgemein üblich. Trotzdem empfiehlt er wie Hebeisen, das 2,5-fache des amtlichen Werts als Richtschnur zu nehmen, damit sich ein Käufer «finanziell nicht überlüpft» (siehe Interview rechts).

An den Meistbietenden

Worbs Gemeindepräsident Peter Bernasconi glaubt nicht, dass der Preis für das Gut in Richigen zu hoch ist: «Wir haben es zum Verkauf ausgeschrieben und wollen nun dem Meistbietenden verkaufen.» Da der Käufer bereit sei, 920'000 Franken zu bezahlen, gehe er davon aus, «dass dieser Preis für ihn stimmt», sagt Bernasconi.

Ueli Bürki, der den Betrieb der Gemeinde Worb kaufen möchte, wollte gestern zum Preis nicht Stellung nehmen.

ZUR SACHE

«Betriebe sind überzahlt»

WERNER ZUMKEHR

arbeitet im Inforama Emmental in Bäregg als landwirtschaftlicher Berater. Er verfolgt die Preispolitik beim Verkauf von Bauerngütern skeptisch.

BUND»: Zu welchem Preis wechselt ein Heimet normalerweise den Besitzer, gibt es Richtlinien?

WERNER ZUMKEHR: Innerhalb der Verwandtschaft wird ein Betrieb üblicherweise zum amtlichen Wert verkauft. Im freien Handel sollte der Verkaufspreis das 2,5-bis 3-fache des amtlichen Werts nicht übersteigen.

Wie kommen Sie auf diesen Wert?

Bis 1998 gewährte die Bernische Stiftung für Agrarkredite den Landwirten zinslose Darlehen nur, wenn sie für ihr Gut im freien Handel nicht mehr bezahlt hatten. Inzwischen zahlt die Stiftung aber überhaupt keine solche Darlehen mehr, ausser die Käufer waren Pächter des Guts. Trotzdem ist das 2,5-fache des amtlichen Werts nach wie vor eine bewährte Richtschnur. Bis zu diesem Preis kann der Käufer einigermassen sicher sein, dass er sich finanziell nicht «überlüpft». Denn diese Gefahr besteht - gerade wenn ein Betrieb sanierungsbedürftig ist.

Halten sich Käufer und Verkäufer in der Praxis an diese Preisgrenze?

Nein, leider nicht. Im Bernbiet aber auch in der übrigen Schweiz sind viele Betriebe überzahlt. Das Beispiel Schlossgut in Trachselwald zeigt dies: Der Kanton hat diesen Betrieb vor zwei Jahren für das Vielfache des amtlichen Werts an einen Landwirt aus der Region verkauft. Und es gibt noch viele solche Fälle.

Wie kommt es, dass der von Ihnen skizzierte Idealfall und die Realität so weit auseinander liegen?

Es ist in der Schweiz schwierig, überhaupt ein käufliches Heimet zu finden. Und die Nachfrage ist riesig. Das treibt natürlich die Preise in die Höhe. Ich habe schon oft von Landwirten gehört, die bereit waren, jeden Preis zu zahlen, nur um ihren Söhnen einen eigenen Betrieb zu ermöglichen. Einige von ihnen sind über die Runden gekommen, obwohl sie das Gut hoffnungslos überzahlt hatten - das funktioniert aber nur, wenn jemand Geld hat.

Die Regierungsstatthalter müssen jeden Verkauf bewilligen. Hätten Sie nicht die Möglichkeit, die Preisentwicklung zu beeinflussen?

Theoretisch könnte ein Statthalter sein Veto einlegen, wenn ein Preis überrissen ist. In der Praxis habe ich das aber noch nie erlebt. Der Statthalter überprüft den Kaufpreis, indem er ihn den Beträgen gegenüberstellt, die in den letzten fünf Jahren für vergleichbare Güter bezahlt wurden. Da aber so viele Betriebe überzahlt sind, liegen diese Werte sehr hoch.

INTERVIEW. KATHARINA SCHORER

Der Bund, 1. Februar 2000

WORB

Gemeinderat muss über die Bücher

Die Diskussion um den Verkauf f des Bauerngutes beim Richiger Dorfeingang ist nicht beendet: Das Parlament wies das Geschäft an den Gemeinderat zurück.

reb/raf. An seiner Sitzung gestern Abend beschäftigte sich das Worber Parlament mit dem Verkauf des gemeindeeigenen Bauernguts beim Richiger Dorfeingang - und wird dies in naher Zukunft wieder tun müssen. Eine Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier war nämlich der Auffassung, für eine Entscheidung für oder gegen den Verkauf des Gutes fehlten ihnen wichtige Informationen. Mit 18 zu 14 Gegenstimmen wies das Parlament entsprechende Rückweisungsanträge von SVP, FDP sowie Geschäftsprüfungskommission (GPK) zurück an den Gemeinderat.

Schlüsselfigur Kirchhofer

Diesem Entscheid ging eine lebhafte Diskussion voran: Eine wichtige Rolle in den Voten der Parlamentarier spielte Hermann Kirchhofer, der als Regierungsstatthalter des Amts Konolfingen den Verkauf des Gutes bewilligen muss. Gegenüber dem «Bund» hatte Kirchhofer Zweifel geäussert, ob er einem Verkauf überhaupt zustimmen könne, da der Preis, den der Richiger Bauer Ueli Bürki zu zahlen bereit ist, «an der oberen Grenze» liege. Bürki möchte der Gemeinde das Gut für 920'000 Franken abkaufen (der «Bund» berichtete). Bereits in der Eintretensdebatte sagte Fritz Stettler im Namen der SVP-Fraktion, der Regierungsstatthalter brauche mehr Zeit, um die für seinen Entscheid notwendigen Unterlagen studieren zu können. Darum beantrage die SVP, gar nicht erst auf das Geschäft einzutreten.

Diese Ankündigung rief vorab Gemeinderat Ernst Hauser und die SP auf den Plan. Noch vor drei Monaten habe der Regierungsstatthalter ihm gegenüber nicht von einem «übersetzten Verkaufspreis» gesprochen, betonte Hauser. Aufgrund dieser Aussage habe der Gemeinderat das Geschäft dann vorbereitet. Jetzt komme ihm die Geschichte schon etwas «chaotisch» vor, so Hauser weiter: «Aber was ,Lothar` kann, kann Hermann offenbar schon lange!» Namens der SP sagte Hans Ulrich Joss, es sei nicht eine Aufgabe der Gemeinde, «sich einen landwirtschaftlichen Betrieb zu halten». Vor allem dann nicht, wenn dieser «finanziell nicht tragbar» sei. Darum «ist es nur legitim, dass die Gemeinde einen guten Preis aushandelt», so Joss. Überhaupt habe die SP Mühe mit dem Umstand, dass sich der Regierungsstatthalter bereits in die politische Diskussion einmische.

Nachdem sich auch die Freien Wähler Worb für Eintreten auf das Geschäft ausgesprochen hatten, beraumte Parlamentspräsident Jonathan Gimmel eine Sitzungsunterbrechung an, mit dem Resultat, dass die SVP ihren Nichteintretensantrag zurückzog.

Mehr Information

In der anschliessenden Beratung zeigte sich aber, dass eine Mehrheit der Parlamentarier nicht gewillt war, der Vorlage so zuzustimmen, wie sie gestern Abend auf ihren Tischen lag - obschon, der Gemeinderat seinen Antrag noch einmal gründlich überarbeitet hatte. Im Gegensatz zur ersten Version schlug er dem Parlament nämlich vor, im Falle einer negativen Antwort des Regierungsstatthalters bezüglich des Preises von 920'000 Franken einen Mindestpreis für den Verkauf des Gutes festzusetzen. Damit wolle der Gemeinderat gegenüber Hermann Kirchhofer «ein Signal» setzen, erklärte Ernst Hauser.

Während die SP dieses Vorgehen unterstützen wollte, übten Grüne Freie Liste, Freiheits-Partei, SVP und FDP Kritik. Benedict Seelhofer (fp) beispielsweise befürchtet, dem Gemeinderat damit «einen Blankoscheck» zuerteilen, und FDP-Mann Andreas Born sagte: «Das Heimet liegt mir sehr auf dem Magen.» Aber für die Beurteilung fehle es schlicht an «wichtigen Entscheidungsgrundlagen», sagte Born und beantragte Rückweisung des Geschäfts an den Gemeinderat.

Der Bund, 2. Februar 2000

WORB

Gespannt auf Verkaufspreis

Die Gemeinde wartet gespannt, welchen Höchstpreis der Regierungsstatthalter für den Verkauf des gemeindeeigenen Heimets in Richigen festsetzt.

reb. Für das Worber Parlament blieben zum Verkauf des gemeindeeigenen Heimets in Richigen zu viele Fragen offen: Es wies den Antrag des Gemeinderates, den Hof für höchstens 920'000 Franken und mindestens 717'000 Franken zu veräussern, zurück (siehe «Bund» von gestern). Nun bleibt das Geschäft laut Gemeindepräsident Peter Bernasconi «vorerst pendent». Sie warteten ab, welcher Preis Regierungsstatthalter Herrmann Kirchhofer bewillige. Dieser hatte letzte Woche erklärt, der Preis von 920'000 Franken liege an der obersten Grenze.

Kirchhofer wehrt sich gegen die Kritik im Parlament, seine Auskünfte seien widersprüchlich gewesen: Als er für eine erste, inoffizielle Einschätzung des Preises angegangen worden sei, hätten ihm wesentliche Informationen gefehlt, sagt er. Bei einem Betrieb von gut 17 Hektaren gehe er normalerweise von einem amtlichen Wert von 300'000 bis 400'000 Franken aus. Dann entsprächen 920'000 Franken durchaus dem gängigen Preisen - den diese lägen beim 2,5- bis 3fachen des amtlichen Werts. Im vorliegenden Fall betrage der amtliche Wert aber nur 172'000 Franken, das sei «absolut unterdurchschnittlich». Grund dafür seien die sanierungsbedürftigen Gebäude. Zudem sei in den 172'000 Franken auch noch ein Quellenrecht von 56'000 Franken enthalten, das sei unüblich. «Der tiefe amtliche Wert und dieses Quellenrecht werden nun zum Pferdefuss für den Verkauf», sagt Kirchhofer. Er hofft, bis Ende Februar entscheiden zu können, zu welchem Preis das Heimet verkauft werden darf.

BZ, 2. Mai 2000

RICHIGEN BEI WORB

Pächterfamilie Stettler kann beim Kauf wieder mitbieten

Statthalter Hermann Kirchhofer pfeift die Gemeinde Worb zurück: Sie darf ihr Heimet in Richigen nicht für 920'000 Franken verkaufen. Damit erhält die Pächterfamilie Stettler eine zweite Chance.

Michael Gerber

Nelly und Hans Stettler sahen ihre Felle schon davonschwimmen: Als der Worber Gemeinderat dem Parlament Anfang Jahr beantragte, das gut 17 Hektaren grosse Heimet für 920'000 Franken an einen anderen Bauern zu verkaufen, liessen sie den Kopf hängen. «Der Gemeinderat sagt, die finanzielle Belastung für die Gemeinde sei zu gross. Dass es dabei aber um unsere Existenz geht, ist eine Nebensache», machte die Bäuerin ihrer Enttäuschung Luft.

«Der Vertrag Ist nichtig»

Nun erhält die Pächterfamilie eine zweite Chance: Regierungsstatthalter Hermann Kirchhofer hat sich mit dem Handel befasst und ist zum Schluss gekommen: «Der vereinbarte Preis von 920'000 Franken ist übersetzt. Der Vertrag, ist nichtig.» Bei seinem Entscheid stützt sich der Statthalter auf eine von ihm in Auftrag gegebene Verkehrswertschätzung eines Experten. Demzufolge darf die Gemeinde für den Bauernhof höchstens 737'000 Franken verlangen. Und sie muss mit den Verhandlungen wieder von vorne beginnen - sofern sie den Hof noch immer verkaufen will. Kirchhofer: «In diesem Fall bekäme die Pächterfamilie wieder die Möglichkeit, ihr Vorkaufsrecht zu nutzen.»

Ob Steileres dies zu tun gedenken, liessen sie gestern offen: «Wir haben die Verfügung erst vor wenigen Stunden per Post erhalten», erklärt Nelly Stettler auf Anfrage. «Im Moment können wir noch nichts dazu sagen. Wir werden es uns aber sicher überlegen.» Nelly Stettler freut sich, dass ihre Chancen inzwischen wieder intakt sind. Tatsächlich liegt ihr Angebot aus der ersten Runde nur 37'000 Franken unter dem vom Statthalter festgesetzten Höchstpreis.

Behalten oder aufteilen?

Ob der Handel zu diesen Konditionen zustande kommen wird, stellt Gemeindepräsident Peter Bernasconi (SP) in Frage: «Schon beim Verkaufspreis von 920'000 Franken bekam ich verschiedentlich zu hören, dieser Preis sei viel zu tief.» Tatsächlich hatte Worb den Hof vor 14 Jahren für 1,65 Millionen Franken gekauft und seither jährlich rund 70'000 Franken draufgelegt. Bernasconi bezweifelt deshalb, dass der Verkauf zu einem noch tieferen Preis im Gemeindeparlament durchginge. Vorerst werde der Gemeinderat mehrere Varianten prüfen: «In Betracht ziehen werden wir wohl auch, auf den Verkauf zu verzichten - oder den Betrieb aufzuteilen.» Letzteres entspricht einer Forderung der EVP: Mit ihrer im Februar eingereichten Motion zielt sie darauf ab, beim Verkauf des Landes insgesamt mehr Geld zu lösen (die BZ berichtete).

Beschwerde beim Kanton?

Nebst der Pächterfamilie und der Gemeinde hat gestern auch die kaufwillige Bauernfamilie Bürki aus Richigen vom Statthalter Post erhalten. Hermann Kirchhofer schliesst nicht aus, dass einer der beiden Vertragspartner gegen seine Verfügung Beschwerde machen wird: «Das wäre interessant. Die Regierung müsste entscheiden, ob sie das bäuerliche Bodenrecht entsprechend der Bundesgerichtspraxis auslegt oder ob künftig Bauernhöfe unter gewissen Voraussetzungen wieder an den Meistbietenden verkauft werden dürfen », blickt der Statthalter voraus. «Das wäre ein wegweisender Entscheid.»

Der Bund, 3. Mai 2000

RICHIGEN

Preis fürs Heimet ist zu hoch

Worb darf das Bauerngut in Richigen nicht für 920' 000 Franken verkaufen: Der Konolfinger Regierungsstatthalter hält diesen Preis für übersetzt. Den Hof günstiger zu veräussern, dürfte laut Gemeindepräsident Bernasconi indes «politisch problematisch» sein.

BARBARA STEINER

Die Sache schien geritzt: 920'000 Franken war der einheimischen Bauernfamilie Bürki das Heimwesen der Gemeinde Worb in Richigen wert, und der Gemeinderat wollte sie als meistbietende Interessentin zum Zug kommen lassen. Das Parlament wies die Vorlage im Januar dann aber an den Gemeinderat zurück: Noch sei zu vieles am Geschäft zu unklar, befand es. Abwarten wollte eine Mehrheit der Politikerinnen und Politiker vor allem das Verdikt des Konolfinger Regierungsstatthalters. Gemäss bäuerlichem Bodenrecht musste dieser prüfen, ob sich der Preis für das Heimwesen im vertretbaren Rahmen bewegt (der «Bund» berichtete).

Jetzt liegt Statthalter Hermann Kirchhofers Verfügung vor: Er beurteilt die 920'000 Franken als übersetzt und bewilligt den Erwerb nicht. Den Höchstpreis für das Gut setzt er auf 737'000 Franken fest. In seinem Entscheid stützt sich Kirchhofer in erster Linie auf ein Gutachten des Inforamas Schwand in Münsingen. Eine zentrale Rolle spielt darin der Vergleich der Preise, welche Käufer in den letzten fünf Jahren für ähnliche Betriebe bezahlt hatten. Die Experten berücksichtigten bei der Festlegung des Höchstpreises fürs Richiger Gut, dass 165 Quadratmeter des zum Heimwesens gehörenden Lands in der Bauzone liegen. Weiter trugen sie dem Umstand Rechnung, dass der Kanton Bern allenfalls für den Bau des Trottoirs Worb-Richigen 540 Quadratmeter Boden kaufen wird.

Neue Hoffnung für Stettlers

Zu den Kaufinteressenten fürs Heimwesen gehörte auch die langjährige Pächterfamilie Stettler. Sie hatte fürs sanierungsbedürftige Heimet mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rund 12 Hektaren 700'000 Franken geboten; der Verkehrswert liegt laut einem Gutachten des Inforamas Rütti bei rund 640'000 Franken. Der Entscheid des Konolfinger Regierungsstatthalters erhöhe wohl die Chance ihrer Familie, auf dem Hof bleiben zu können, sagte Nelly Stettler gestern. Allerdings: Noch ist offen, was Worb mit dem Heimet jetzt tun will; der Gemeinderat müsse sich nochmals grundsätzlich mit der Angelegenheit auseinander setzen, so Gemeindepräsident Peter Bernasconi. Dass die Gemeinde den Hof für 737'000 Franken verkaufen wird, erachtet Bernasconi als wenig wahrscheinlich: «Das könnte politisch problematisch sein», vermutet er. Immerhin habe die Gemeinde 1986 für das Gut rund 1,6 Millionen Franken bezahlt; gekauft hatte sie es seinerzeit in der Absicht, den Landwirtschaftsbetrieb zu erhalten und zu Landreserven für künfige Realersatzansprüche zu kommen. Der vom Statthalter festgelegte Höchstpreis entspreche nicht einmal mehr der Hälfte der damaligen Kaufsumme. In den letzten Jahren steckte Worb jährlich über 70'000 Franken ins Heimwesen. «Berücksichtigt man die aufgelaufenen Kosten, erhielte die Gemeinde mit dem Höchstpreis noch einen Drittel des Geldes zurück, das sie aufgewendet hat», führt Bernasconi aus. Er bezweifle, dass das Worber Parlament einem solchen Handel zustimmen würde.

«Fass ohne Boden»

Das Gut zu behalten und wie bislang zu verpachten, erscheint kaum als valable Alternative: Als «Fass ohne Boden» bezeichnet Bernasconi das Heimet - dringend nötig sei beispielsweise die Sanierung der Jauchegrube. Prüfen werde der Gemeinderat allenfalls eine Anpassung der Pachtkonditionen: «Denkbar wäre, die Verantwortung für den Gebäudeunterhalt dem Pächter zu übertragen.» Diskutieren werde der Gemeinderat auch über eine mögliche Aufteilung der Parzelle. Gedanken darüber hat sich bereits die EVP gemacht: In einer Motion schlägt sie vor, das Grundstück mit dem Bauernhaus separat zu verkaufen und zwei Teilparzellen Land zu behalten.

Der Bund, 21. September  2000

WORB

Pächter des Richigenguts erhält Kündigung

Obschon der Verkauf des Richigenguts am Veto des Statthalters gescheitert ist, wird die Pächterfamilie wegziehen müssen: Die Gemeinde will die Pacht künden.

bas. Ums Richigengut wird wohl auch der Nachfolger des Konolfinger Regierungsstatthalters Hermann Kirchhofer - er wird in zwei Jahren pensioniert - nicht herumkommen: Der Worber Gemeinderat diskutiere darüber, das Gut in mehrere Parzellen aufzuteilen, sagt Gemeinderat Ernst Hauser (svp); in ähnlichem Sinne hatte er bereits das Parlament informiert. Und dieses hat mit der einstimmigen Überweisung eines EVP-Postulats (der «Bund» berichtete) signalisiert, dass eine Aufteilung des Guts in seinem Sinne sein könnte. Die EVP schlägt vor, das Grundstück mit dem Bauernhaus separat abzutreten. So könnte die Gemeinde einen besseren Preis erzielen, als wenn es zusammen mit dem Landwirtschaftsland verkauft würde. Ausserdem regt die EVP an, die Parzelle entlang der Staatsstrasse Worb-Richigen zwischen dem Richigengraben, der Blümlisalpstrasse und der Lindhalde als Bauland einzuzonen und als Landreserve zu behalten. So könnte die unbebaute Lücke zwischen Richigengraben und Blümlisalpstrasse geschlossen werden, es würde die Möglichkeit geschaffen, die Überbauung Lindhalde Süd direkt ab Staatsstrasse zu erschliessen, und der Verkauf des Lands brächte der Gemeinde Worb Geld ein, argumentiert die EVP.

Landwirtschaftsbetriebe dürfen allerdings nur aufgeteilt werden, wenn der Regierungsstatthalter dies bewilligt. Eine Voraussetzung für seine Zustimmung ist, dass der Betrieb nicht mehr verpachtet ist. Der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und der Familie Stettler, der Bewirtschafterin des Richigenguts, läuft im Jahr 2002 aus; die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. «Wir wollen die Pacht auflösen und werden nächstes Jahr die Kündigung abschicken», sagt Gemeinderat Hauser. Stettlers könnten dann beim Richter noch eine Pachtverlängerung um maximal sechs Jahre erwirken. Die Abparzellierung lasse sich somit allenfalls erst 2008 verwirklichen, so Hauser. Nach Auskunft von Statthalter Hermann Kirchhofer dürfte sie bewilligt werden. Ohne Pachtverhältnis und mit Bauland-Einzonungen werde das Richigengut nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe nach den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts gelten.

Gescheitert war an diesem Recht der geplante Verkauf des Heimets: Der Regierungsstatthalter hatte den Preis von 920 000 Franken als übersetzt eingestuft; als Höchstpreis legte er 737 000 Franken fest. Diesen Preis bezeichnete Gemeindepräsident Peter Bernasconi als «politisch problematisch»: Worb hatte fürs Gut 1986 immerhin 1,6 Millionen Franken bezahlt.

Der Bund, 24. April 2002

WORB

Pacht verlängert bis Februar 2008

bas. Das gemeindeeigene Heimwesen in Richigen bleibt bis im Februar 2008 an die Familie Stettler verpachtet; sie hatte nach der Kündigung Fristerstreckung verlangt, Wie Gemeindepräsident Peter Bernasconi gestern an einer Medienorientierung ausführte, haben Gemeinde und Pächterfamilie nun einen Vergleich abgeschlossen; er sei richterlich genehmigt worden. Schon ab März 2004 würden die rund 17'000 Quadratmeter in der oberen Lindhalde, die von der Landwirtschafts- in die Bauzone umgezont werden sollen, von der Pacht befreit. Was nach 2008 mit dem Heimwesen geschehen soll, sei noch offen. Die Gemeinde wollte es an sich verkaufen, der Statthalter stufte den Preis aber als zu hoch ein.