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Presseschau Worb/Rüfenacht und Umgebung

Diese Pressesschau ist unvollständig, unausgewogen und wird sporadisch ergänzt

Mix & Copyright: H.U. Steiner

Mobilfunkantennen Worb/Rüfenacht/Hölzlihüsi

BZ, 18. November 1999

RÜFENACHT

Beschwerde gegen Natel-Antenne

In Rüfenacht regt sich Widerstand gegen eine Natel-Antenne im Hölzihüsi: Beim Kanton ist eine Beschwerde hängig.

Die Baukommission der Gemeinde Worb hatte gegen den Bau einer Natel-Antenne im Hölzihüsi nichts einzuwenden: Mitte September erteilte sie der Firma Orange die Baubewilligung. Gleichzeitig lehnte die Kommission eine Reihe von Einsprachen ab. Doch die Einsprecher geben nicht klein bei: Mitte Oktober machten sie bei der kantonalen Baudirektion eine Beschwerde - unterzeichnet von gut 100 Personen. Die Antenne liege nur 100 Meter von den nächsten Wohnblöcken entfernt, führen sie ins Feld. Daraus ergebe sich ein übermässiges gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung. Zurzeit befasst sich die kantonale Baudirektion mit dem Dossier. Laut Gabriel Hefti werden nun zusätzliche Stellungnahmen eingeholt. «Im besten Fall können wir noch 1999 über die Beschwerde entscheiden», stellt er in Aussicht.

ger

Der Bund, 4. April 2000

RÜFENACHT

Rüfenachter gehen vor Verwaltungsgericht

MOBILFUNK - Die Gegner der geplanten Mobilfunk-Antenne im Hölzihüsi ziehen ihre Beschwerde ans Verwaltungsgericht weiter. Sie planen auch eine Gesundheitsstudie.

bas. Sechs Bundesordner voller Unterlagen hat die Gruppe «Funkstille Hölzihüsi» beim Verwaltungsgericht eingereicht: Einen füllen die Beweismittel, die übrigen die Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Orange-Mobilfunk-Antenne im Rüfenachter Hölzihüsi in fünffacher Ausführung. Eigens für diese Eingabe habe der deutsche Sachverständige von der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmogforschung, Wulf-Dietrich Rose, in Rüfenacht Messungen durchgeführt, sagt Philipp Mischler, Mitglied der fünfköpfigen Kerngruppe von «Funkstille Hölzihüsi». Insgesamt gehören der Gruppe laut Mischler weit über hundert Personen an. Nachdem die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion die Beschwerde gegen die Baubewilligung abgewiesen habe, habe die Gruppe in Rüfenacht Aufklärung betrieben und in der Bevölkerung mit mehreren Publikationen «Wissens- und Informationslücken» in Bezug auf die Gefährdung durch elektromagnetische Strahlen geschlossen, ist einem Pressecommuniqué zu entnehmen. «Wir ziehen in Erwägung, in Rüfenacht mit unabhängigen Ärzten eine epidemiologische Studie durchzuführen», kündet Mischler an. Vorsorglich soll der Gesundheitszustand der Dorfbevölkerung genau untersucht und attestiert werden. Sollte die Mobilfunkantenne doch gebaut werden dürfen, könnten die Resultate der Studie später der Beweisführung dienen, so Mischler.

Andere Argumentation

Mitte Februar wies das Verwaltungsgericht eine Beschwerde von Dotzigen ab, die in einer geplanten Natelantenne eine Gefährdung ihrer Gesundheit sahen. Es wandte damit erstmals die seit Anfang Februar geltende Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung an (der «Bund» berichtete). Die Dotziger ziehen das Urteil ans Bundesgericht weiter. Nach Auskunft Mischlers unterscheidet sich das Argumentarium von «Funkstille Hölzihüsi» grundsätzlich von jenem der Antennen-Gegner aus Dotzigen. «Wir halten die Verordnung für gesetzeswidrig», sagt Mischler. Er bezeichnet sie als «Eigenkreation der Mobilfunkfirmen» mit massiv zu hohen Grenzwerten. Die «wissenschaftlich nicht abgestützte Informationspolitik» dieser Anbieter werde zu einer «Fundamentalopposition» führen. Es sei an der Zeit, die Dinge beim Namen zu nennen und transparent zu orientieren. Dies bringe letztendlich auch den Mobilfunkbetreibern Vorteile, schütze es sie doch vor Millionenklagen wie sie beispielsweise in der Tabakindustrie bekannt seien, schreibt «Funkstille Hölzihüsi».

BZ, 4. Mai 2000

RÜFENACHT

Beschwerde ist sistiert

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Orange-Antenne in Rüfenacht auf Eis gelegt.

Die Gruppe «Funkstille Holzhüsi» muss sich gedulden: Das Verwaltungsgericht will ihre Beschwerde gegen den Bau einer Mobilfunkantenne im Holzhüsi vorläufig nicht behandeln. Dies erklärte Worbs Bauverwalter Paul Fehlmann an einer Informationsveranstaltung in Rüfenacht. Fehlmann: «Die Richter wollen den Entscheid des Bundesgerichts im Fall Dotzigen abwarten und erst dann über den Fall Rüfenacht entscheiden.»

Wie die Gruppe «Funkstille Holzhüsi» versucht auch der Verein «Antennenfreie Wohnzone Dotzigen», den Bau einer Mobilfunkantenne zu verhindern. Nachdem das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Dotziger gegen die Bewilligung der SwisscomAntenne abgewiesen hatte, zogen diese ihre Beschwerde Mitte März ans Bundesgericht weiter. Das Urteil wird sowohl von den Mobilfunkanbietern als auch von ihren Gegnern und den Behörden mit Spannung erwartet: Es wird für künftige Bewilligungsverfahren wegweisend sein.

ger

Der Bund, 13. März 2001

RÜFENACHT

Orange darf Antenne errichten

Niederlage für die Anwohner, die sich gegen die Mobilfunkantenne im Hölzhüsi wehren: Das Verwaltungsgericht weist ihre Beschwerde ab.

bas. Die Baubewilligung für die Orange-Mobilfunkantenne im Holzhüsi in Rüfenacht sei aufzuheben - zumindest so lange, bis ein Umweltverträglichkeitsbericht vorliege und die Unbedenklichkeit des Projekts bewiesen sei. Dies ist eine der Forderungen, welche die fünf Beschwerdeführer gestellt hatten. Das Verwaltungsgericht trat darauf nicht ein: Die Sendeleistung der geplanten Artlage erreiche bei weitem nicht die Grenze, ab welcher eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre, ist der Urteilsbegründung zu entnehmen.

Die Antennengegner wollten die Senderbetreiber weiter dazu verpflichten lassen, eine «umfassende, lückenlose und langfristige Haftpflichtversicherung abzuschliessen». Die privatrechtliche Haftpflicht sei nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens, befand das Verwaltungsgericht. Auch das Argument, Orange habe mittlerweile die Baubewilligung für eine Antenne an der Bahnhofstrasse in Allmendingen erhalten, verfing nicht: Die Mobilfunkbetreiberin habe glaubhaft dargestellt, dass diese Anlage andere Gebiete abdecke, so das Gericht. Es wäre kaum nachvollziehbar, wenn ein Wirtschaftsunternehmen zwei Antennen aufstellen würde, wenn es denselben Zweck auch mit einer einzigen erreichen könnte. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde - soweit es darauf eingetreten ist - als unbegründet abgewiesen.

Der Bund, 12. April 2001

RÜFENACHT

Antenne kommt vor Bundesgericht

Die Gruppe Funkstille Hölzihüsi kämpft weiter: Mit einer Beschwerde beim Bundesgericht will sie eine Mobilfunkantenne neben dem Wohngebiet verhindern - und eine Änderung der Bewilligungspraxis erzwingen. Im Hölzihüsi laufen die Bauarbeiten bereits.

BARBARA STEINER

Orange mochte nicht länger zuwarten: Die Mobilfunkbetreiberin liess im Rüfenachter Hölzihüsi bereits Baumaschinen auffahren und die Fundamente ihres Sendemasts mauern. Gehts nach dem Willen der Gruppe Funkstille Hölzihüsi (FH), muss Orange die Arbeiten indes schon bald wieder abbrechen: Nach ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht wendet sich FH ans Bundesgericht unter anderem mit der Forderung nach einem sofortigen Baustopp für die Antenne im Hölzihüsi. Dass Orange die Verwirklichung des Bauvorhabens noch vor Ablauf der Beschwerdefrist gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Angriff genommen hat, ist gemäss Abklärungen der Gemeinde Worb juristisch zwar in Ordnung. Das Rechtsempfinden der Rüfenachter habe Orange aber «empfindlich verletzt», schreibt FH in einem Communiqué.

Neue Regelung

Gegen das Orange-Projekt wehren sich die Rüfenachter hauptsächlich aus Sorge vor gesundheitlichen Schäden durch die Strahlung. Ihre Befürchtungen teilten Organisationen wie zum Beispiel die Ärztevereinigung FMH, die Ärzte für Umweltschutz, die Stiftung für Konsumentenschutz und Teile politischer Parteien, ist der Mitteilung weiter zu entnehmen. Mit dem Gang nach Lausanne wollen die Rüfenachter denn auch weit mehr erreichen als ein Hölzihüsi ohne Mobilfunkantenne: «Die Beschwerde soll dazu führen, dass die Bewilligungspraxis für Mobilfunkantennen in der ganzen Schweiz neu geregelt wird», sagt FH-Mitglied Wolfram Marwik. Nach Ansicht der Gruppe muss die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) ausser Kraft gesetzt werden. Sie sei menschenrechtswidrig und widerspreche zentralen Schutzbestimmungen in der Umweltschutzgesetzgebung. Eines der Hauptanliegen von FH-Mitglied Philipp Mischler ist es, dass bei der Erarbeitung neuer Richtlinien und Grenzwerte Studien unterschiedlicher Herkunft gleichberechtigter behandelt würden - bislang seien die Schlussfolgerungen an der Verbreitung des Mobilfunks interessierter Wirtschaftskreise ungleich stärker gewichtet und wissenschaftliche Studien zum Teil völlig ausser Acht gelassen worden, kritisiert er.

Geldsuche läuft an

Dass die Seeländer Gemeinde Dotzigen letzten Sommer vor Bundesgericht erfolglos versucht hatte, den Bau einer Mobilfunkantenne zu verhindern, lässt die Rüfenachter nicht an ihren Chancen in Lausanne zweifeln: «Wir haben ein ganz anderes Argumentarium», so Mischler. Kosten dürfte das Verfahren die Gruppe Funkstille Hölzihüsi - sie zählt rund 200 Mitglieder und hat einen Anwalt engagiert - «einige Tausend Franken». In der nächsten «Spycher-Post», Rüfenachts Informationsblatt, wird ein Spendenaufruf erscheinen.

ZUR SACHE

Gesetz schützt nicht genug

PHILIPP MISCHLER

wohnt in Rüfenacht und ist einer der Exponenten der Gruppe Funkstille Hölzihüsi. Gerade weil er sich als Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens in der Materie auskenne, müsse er sich gegen die Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen einsetzen - auch wenn das Engagement mit Risiken und Konflikten verbunden sei.

«BUND» Herr Mischler, besitzen Sie ein Mobiltelefon?

PHILIPP MISCHLER: Ja, aber nicht privat. Ich bin beruflich darauf angewiesen, es ist für mich ein Werkzeug, ich benutze es aber so wenig wie möglich. Ich bin für eine Telekommunikationsfirma tätig und oft unterwegs. Ich bin mir bewusst, dass dies im Widerspruch steht zu meinem Einsatz gegen den Bau der Mobilfunkantenne im Hölzihüsi. Es ist für mich auch ein grosser Konflikt. Aber wir haben nicht nur Kritik, sondern auch konkrete Lösungen anzubieten.

Was treibt Sie zum Handeln?

Die Tochter meiner Lebensgefährtin hat Diabetes. Menschen mit dieser Krankheit sind besonders stark davon betroffen, dass Mikrowellen die biochemischen Vorgänge im Körper negativ beeinflussen. Das Gesetz schützt sie ebensowenig wie elektrosensible Leute. Ich will mir nie den Vorwurf machen müssen, ich hätte nicht alles getan, was in meiner Macht steht, um dies zu ändern. Dank meines Berufs habe ich ein breites Hintergrundwissen. Gerade deshalb sehe ich es als meine Pflicht, mich einzusetzen.

Mit dem Risiko, Ihrem Arbeitgeber negativ aufzufallen.

Wir haben ein Recht auf Meinungsfreiheit. Ausserdem denke ich präventiv, und langfristig liegt es ja auch im Interesse einer Firma, dass Probleme gar nicht erst entstehen und sich dereinst niemand wird verantworten müssen für Probleme, die bloss entstanden sind, weil heute vor berechtigten Bedenken die Augen verschlossen werden. Das Betriebspersonal der Mobilfunkbetreiber wird übrigens schon auf der ersten Seite von der NIS-Verordnung ausgeschlossen.

Wünschen Sie sich eine Schweiz ohne Handys?

Das wäre utopisch. Es geht auch gar nicht darum, eine Technik zu verhindern. Unser Anliegen ist es einerseits, dass Klartext gesprochen wird. Die Auswirkung der Strahlenbelastung auf den Menschen sind noch nicht abschliessend erforscht. Es gibt keine Studie, welche die Unschädlichkeit beweist, aber es ist aus der vergleichbaren Radarforschung längst hinreichend bekannt, dass diese Auswirkungen vorhanden sind. Dem muss der Gesetzgeber Rechnung tragen mit strengeren Bestimmungen - im Interesse vor allem auch der nächsten Generation. Zudem gilt es, sämtliche technischen Möglichkeiten zur Reduktion der Strahlenbelastung auszuschöpfen. Es braucht in der Schweiz zum Beispiel nicht drei Mobilfunknetze - eines mit drei Zutrittscodes für die Mobilfunkfirmen täte es auch.

INTERVIEW: BARBARA STEINER

BZ, 28. April 2001

RÜFENACHT

Orange wurde gestoppt

Orange hat mit dem Bau der Mobilfunkantenne im Hölzihüsi in Rüfenacht angefangen. Dies, obwohl es das Bundesgericht verboten hatte. Die Gemeinde Worb hat nun einen Baustopp verfügt.

Beim Hölzihüsi in Rüfenacht hat Orange bereits einen Mast der Mobilfunkantenne aufgestellt. Jetzt wurde das Unternehmen von der Bauverwaltung Worb zurückgepfiffen. Beim Bundesgericht liegt nämlich eine Beschwerde gegen das Projekt vor. Orange hat daraufhin am Donnerstag die Bautätigkeiten eingestellt.

Zwar wurde die Beschwerde der Gruppe «Funkstille Hölzihüsi» vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Doch die Gruppe gab sich nicht geschlagen und richtete ihre Beschwerde gegen das Bauvorhaben von Orange nun an das Bundesgericht. Sie fordert einen sofortigen Baustopp. Das Bundesgericht hat daraufhin bestimmt, das Bauprojekt sei nicht umzusetzen, bis entschieden sei, ob der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme.

Trotzdem hat Orange einem Bericht des «Bund» gemäss bis zum Donnerstagmittag bereits die Hälfte eines rund dreissig Meter hohen Mastes der Mobilfunkanlage aufgestellt. Die Bauverwaltung der Gemeinde Worb reagierte prompt: Sie veranlasste einen sofortigen Baustopp. «Wir haben richtig gehandelt», bekräftigt Bauverwalter Paul Fehlmann den Entscheid. Die Bauverwaltung habe ihr Vorgehen juristisch abgeklärt.

Die Bauarbeiten seien sistiert worden, bestätigte gestern Orange-Sprecherin Therese Wenger. «Wir respektieren die Vorgaben der Bauverwaltung», so Wenger weiter. Das Unternehmen werde die Rechtssituation im Fall Hölzihüsi erneut überprüfen lassen und dann das weitere Vorgehen bekannt gegen.

bw

BZ, 10. Mai 2001

RÜFENACHT

Orange darf doch bauen

Nach dem Baustopp ist Orange mit einem Gesuch an das Gericht gelangt und darf nun weiterbauen.

Am nächsten Montagmorgen wird der Bau einer Mobilfunkantenne beim Hölzihüsi in Rüfenacht fortgesetzt. Orange hat beim Bundesgericht ein Gesuch gestellt. Darin bat der Mobilfunkanbieter um Erlaubnis, die Antenne trotzdem bauen zu dürfen, aber noch nicht in Betrieb zu nehmen. Beim Bundesgericht liegt nämlich eine Beschwerde der Gruppe «Funkstille Hölzihüsi» gegen das Projekt vor. Bis entschieden sei, ob dieser Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme, verschrieb das Gericht ein Bauverbot. Vor zwei Wochen nahm Orange die Bauarbeiten aber trotzdem auf. Daraufhin verfügte die Gemeinde Worb einen Baustopp.

Diese Woche hat nun Orange auf ihr Gesuch hin vom Gericht einen positiven Bericht erhalten, wie Sprecherin Therese Wenger bekannt gab. Orange darf seine Bautätigkeit beim Hölzihüsi wieder aufnehmen. Die Mobilfunkantenne werde aber bis zum Bundesgerichtsentscheid nicht in Betrieb genommen, versicherte Wenger.

bw

Der Bund, 24. November 2001

RÜFENACHT

Sieg für Orange

Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Mobilfunkantenne im Hölzihüsi ab.

sda/bas. Die Mobilfunkbetreiberin Orange kann ihre Antennenanlage im Hölzihüsi in Rüfenacht stehen lassen: Die Argumentation der Beschwerdeführerin, die Gruppe Funkstille Hölzihüsi, überzeugte die Richter in Lausanne nicht. Unter anderem hatte die Gruppe gerügt, dass das Berner Verwaltungsgericht trotz Antrag keine mündliche Verhandlung durchgeführt habe.

Grundsätzlich gab das Bundesgericht den Beschwerdeführenden zwar Recht. Soweit eine Überschreitung der Strahlungsgrenzwerte auf dem eigenen Grundstück geltend gemacht werde, liege ein «zivilrechtlicher Anspruch» im Sinne von Artikel 6 EMRK vor, und eine öffentliche Parteiverhandlung sei Pflicht. Gerade dies hätten die Beschwerdeführenden aber nicht gerügt. Vielmehr richte sich ihre Beschwerde generell gegen die für die Strahlungsbelastung massgebliche Verordnung und das von Mobilfunkantennen ausgehende Risiko.

Die Worber Baukommission hatte die Mobilfunk-Antennenanlage im September 1999 bewilligt. Die dagegen erhobenen Beschwerden wiesen die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und später das Verwaltungsgericht des Kantons Bern ab. Im April 2001 verfügte Worb einen Baustopp, weil Orange baute, obschon das Bundesgericht die Firma angewiesen hatte zuzuwarten, bis über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde entschieden sei. Zugestanden wurde diese dann nicht.

Berner Landbote, 10. Oktober 2002

Rüfenacht

Strahlende Aussichten

Das Team «Funkstille Hölzihüsi» kämpft gegen die Erweiterung der Natelantenne Hölzihüsi.

Silvia B. Elmer

Wie der Baupublikation von Orange zu entnehmen war, sollen die Antennen in Rüfenacht und in Worb (Mosterei) von GSM (Global System for Mobile Communications) auf das viel stärkere UMTS-System (Universal Mobile Telecommunication Standard) aufgerüstet werden. Damit gar nicht einverstanden ist das Funkstille-Team, welches von der Einsprachefrist bis 30. September Gebrauch machte. Beide Gesuche sind hängig, die Amtsberichte werden in der Bauabteilung noch abgewartet. Das Team will mit den Einsprachen bewirken, dass auf politischer Ebene Veränderungen herbeigeführt werden.

Mobilfunkbetreiber sollen haftbar gemacht werden. Ziel von Wolfram Marwik ist die Wiederherstellung des rechtlichen Gleichgewichts. Zur Zeit sind für Folgeschäden die Landbesitzer haftbar, die vom Entgelt einer Antenne auf ihrem Grund profitieren; die Mobilfunkbetreiber können deshalb nicht beklagt werden. Ausserdem sollen die Grenzwerte gesenkt werden, der Schutz der Bevölkerung soll wieder Vorrang gewinnen. Das Bundesgerichtsurteil 1A94/2000/sch vom 30.8.2000 folgt ganz anderen Interessen: «Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit.» Ein Skandal, findet Marwik, das Umweltschutzgesetz werde geopfert auf dem Altar des Profits, völlig willkürlich folge man wieder den Wirtschafts-Lobbyisten auf Kosten der Volksgesundheit. Unter www.gigaherz.ch/Aktuelles seien Studien über Antennenstrahlung und Folgen nachzulesen.

Wolfram Marwik rechnet damit, seinen Wohnort nach UMTS-Ausbau verlassen zu müssen. Jetzt schon sei die Strahlung an der Grenze des Erträglichen, bald schon werde Wohnen und Arbeiten so nahe der Antenne unmöglich sein.

Von Orange wollte leider niemand zu diesem Thema Stellung nehmen.

Der Bund, 14. Oktober 2002

WORB

Opposition gegen Mobilfunk-Antennen

bas. Sowohl im Rüfenachter Hölzihüsi als auch an der Industriestrasse in Worb will die Mobilfunkbetreiberin Orange GSM-Antennen durch UMTS-Dualbandantennen ersetzen. Gegen das Vorhaben im Hölzihüsi sind 27 Einzeleinsprachen und eine Sammeleinsprache mit 250 Unterschriften eingegangen. Gegen das Projekt an der Industriestrasse wehren sich 91 Einsprechende. Aufrüsten will nebst Orange die Firma 3G Mobile AG: Ihre UMTS-Antenne auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses im Wohnquartier Sonnhalde wollen ebenfalls fast 200 Einsprecherinnen und Einsprecher verhindern (siehe «Bund» vom 4. September). Im Parlament sind zum Thema Mobilfunkantennen eine Interpellation der EVP und eine Motion der SP hängig.

Der Bund, 13. Januar 2003

RÜFENACHT

Dreimal Ja zu neuen Antennen

Die Worber Kämpfer gegen die zunehmende Verdichtung des hiesigen Antennenwalds müssen eine Niederlage einstecken. Die Bauverwaltung der Gemeinde Worb hat den geplanten Umrüstungen von drei Mobilfunkanlagen auf UMTS-Dualband-Technologie zugestimmt. Die Ende letzten Jahres erteilten Baubewilligungen beziehen sich auf die bestehenden Antennenstandorte bei der Landi am SBB-Bahnhof, bei der alten Mosterei in Worb Dorf und beim Hölzihüsi in Rüfenacht. Die bestätigt die Bauabteilung Worb auf Anfrage. Betroffen sind in zwei Fällen die Unternehmung Orange und in einem Fall die Swisscom. Bereits bekannt ist, dass die Gemeinde das Gesuch der Firma 3G Mobile für den Antennenbau im Wohnquartier Sonnhalde aus denkmalschützerischen Gründen abgelehnt hat.

In den vergangenen Monaten wurde in Worb verschiedentlich Unmut laut über die sieben bestehenden Mobilfunkanlagen auf dem Gemeindegebiet. Die grundsätzlichen Befürchtungen über die gesundheitliche Schädlichkeit der Strahlungen gaben ausserdem Anlass zu hitzigen Debatten im grossen Gemeinderat.

Kampf geht weiter

Zu den besonders umstrittenen Objekten gehört die Antenne Hölzihüsi. Jene Antenne ist vielen Bürgern schon länger ein Dorn im Auge. Vor rund drei Jahren wehrte sich die für den Widerstand gegen den Bau jener Antenne gegründete Gruppe Funkstille Hölzihüsi vergeblich gegen den Masten nahe ihren Liegenschaften. Sie zogen bis vor Bundesgericht, wo ihre Beschwerde abgewiesen wurde.

Zwei Anwohner haben jetzt gegen den Umrüstungsentscheid jener Antenne auf UMTS-Technologie bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erneut Beschwerde eingereicht. Sie begründen ihre Einsprache unter anderem damit, dass in der Baueingabe die Abstrahlungsdiagramme für alle drei neuen Antennenausleger fehlen. Ausserdem machen die Beschwerdeführer geltend, dass UMTS-Antennen generell nicht bewilligungsfähig seien, da es dafür weder Messverordnung noch Messempfehlung gebe. Die Bevölkerung dürfe durch dieses Bauvorhaben nicht noch mehr schädlichen Einflüssen ausgesetzt werden, schreiben die Beschwerdeführer abschliessend. (mic)

BZ, 26. Februar 2003

WORB

Der Antennenwald wächst vorerst nicht mehr weiter

Eine Gemeinde wird neu abgedeckt: Fünf der bestehenden Mobilfunkantennen auf Worber Gebiet sind zur Umrüstung auf UMTS vorgesehen. Gegen zwei dieser Vorhaben sind Beschwerden hängig.

Thomas Gerber

«Die Antennen geben uns viel Arbeit», meint der Worber Hochbauleiter Peter Schüpbach. Ein Blick auf den Übersichtsplan der Bauverwaltung zeigt: Der Antennenwald auf ihrem Gebiet besteht aus sieben Natelantennen, Funkantennen nicht miteingerechnet.

Die Bestehenden

Swisscom, Orange und Sunrise betreiben die sieben Antennenstandorte für die Abdeckung von Worb mit dem herkömmlichen GSM-Mobilfunknetz. Drei Antennen stehen in Worb Dorf: im Dorfzentrum, an der Industriestrasse und an der Bodengasse. Weitere befinden sich auf dem Silo der Landi beim SBB-Bahnhof, beim Hölzihüsi in Rüfenacht, mitten in Richigen und am Waldrand in Hinterenggistein. Letztere bringt Worber Natelbenutzerinnen und -benutzern wenig, erklärt Schüpbach, denn sie ist auf das Tal des Biglenbachs ausgerichtet.

Die Geplanten

UMTS, die Mobilkommunikation der neuen Generation, erfordert höhere Kapazitäten als das herkömmliche Natelnetz.

Orange und Swisscom wollen ihre bestehenden Worber Antennen auf- und umrüsten. Der Swisscom-Standort Bodengasse Worb ist bereits UMTS-tauglich, der Ausbau der Antenne beim Bahnhof SBB bewilligt und in Hinterenggistein auf 2004 geplant.

Gegen die Vorhaben von Orange beim Hölzihüsi Rüfenacht und an der Worber Industriestrasse wurde jedoch Beschwerde bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion eingereicht. Nachdem die eigens dafür gegründete Gruppe Funkstille Hölzihüsi die Antenne in Rüfenacht auch vor Bundesgericht nicht verhindern konnte, wird nun deren Aufrüstung auf UMTS von zwei Anwohnern torpediert.

Die Verhinderten

Dass die Antennen in der Gemeinde Worb in naher Zukunft nicht weiter in den Himmel wachsen werden, ist der Telefonica/3G Mobile AG zu verdanken. Deren Rückzug vom schweizerischen UMTS-Markt macht drei geplante Antennen auf Worber Gemeindegebiet hinfällig. Zudem wurde ein Gesuch für einen vierten Standort im Wohnquartier Sonnhalde letzten November von der Gemeinde abgeschlagen.

Obwohl die Kontroverse um die Worber Antennen im grossen Gemeinderat stattfand, entscheiden kantonale und eidgenössische Stellen. Gemeindepräsident Peter Bernasconi meint denn auch: «Der Spielraum der Gemeinde bei Natelantennen tendiert gegen null.»