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Presseschau Worb/Rüfenacht und Umgebung

Diese Pressesschau ist unvollständig, unausgewogen und wird sporadisch ergänzt

Mix & Copyright: H.U. Steiner

Worb - Abfallwesen, Kehricht-Gebühr, Kompost-Gebühr, Kadaververwertung

BZ, 16. November 1995

WORB

Gärende Diskussion um den Kompost

In Worb gärt die Diskussion um die Kompost-Gebühr zwischen Zustimmung und Ablehnung. Der Grosse Gemeinderat spricht sich klar für die Gebühr aus, gegen die neue Abgabe wehren sich aber nicht nur die Gartenbesitzer.

Fast einstimmig empfiehlt der Worber Grosse Gemeinderat den Stimmberechtigten, am 26.November ja zu sagen zur Gebühr für kompostierbaren Abfall und damit das Verursacherprinzip konsequent auch beim Kompost durchzusetzen (die BZ berichtete). Die Diskussion um den Kompost indes gärte in der Gemeinde inzwischen zu einer handfesten Kontroverse: Gegen die Gebühr wehren sich neben anderen auch Gartenbesitzer: «Ich bin prinzipiell für die Kompostierung, aber gegen die von der Gemeinde vorgeschlagene Lösung», sagt etwa Heinz Burri im Gespräch mit der BZ. Er hatte mit seinen Argumenten an einer Informations-Veranstaltung zahlreiche Fragen im rund 60köpfigen Publikum ausgelöst. Fragen, die «nicht nur von SVP-Leuten kamen», so SVP-Mitglied Burri. Fragen auch, die sich der Grosse Gemeinderat nicht gestellt habe.

«Bestrafung»

Burri stört sich daran, dass die Gemeinde «nicht auf bewährte Lösungen zurückgreift». Der vorgeschlagene Weg - Senkung der Abfallgrundgebühr um 10 Prozent, Einführung der Gebührenpflicht für kompostierbaren Abfall - schiesse am Ziel einer vernünftigen Lösung vorbei. «Mit der Gebührenpflicht werden doch die Bauern und die Gartenbesitzer dafür bestraft, dass sie mit ihren Wildsträuchern und Hecken einen Beitrag für eine intakte Umwelt leisten.» Jürg Bichsel von den Freien Wählern stellte sich an dem Informationsabend aus finanziellen Gründen gegen die neue Gebühr: Sie sei indirekt eine Gebührenerhöhung und führe zu einem Ertragsüberschuss in der Abfallrechnung von mehreren zehntausend Franken. Allerdings käme das der Abfallkasse zugute, die seit Jahren in den roten Zahlen steckt. Allein Ende 1994 lag der Fehlbetrag des Abfallwesens bei rund 400'000 Franken.

«Belohnung»

Die Befürworter der Kompostgebühr sind nicht nur überzeugt, dass die Kompostgebühr zu weniger abgeführtem Abfall führe, indem sie Anreiz zum Selberkompostieren schaffe, sondern auch, dass insbesondere die Bauern mit der neuen Gebühr «belohnt werden, indem die Abfall-Grundgebühr ja um 10 Prozent gesenkt werde», wie Hans-Ulrich Steiner von der Freien Liste argumentierte. Ausserdem, so Steiner am Informationsabend, zeige das Beispiel Muri, dass die Gebühr eine sinnvolle Sache sei: «50 Prozent weniger Grünabfälle werden dort gesammelt seit der Einführung», sagte er.

Die Einfamilienhäuser

Bei Einfamilienhäusern könne theoretisch unproblematisch kompostiert werden, meinte Heinz Burri - was die Kompost-Gebühr letztendlich bezweckt: selber mehr kompostieren für den Eigengebrauch und damit weniger Grünabfall abführen. Allerdings: «Kompostieren ist gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint», sagt Burri, der ebenfalls einen Garten bewirtschaftet. Und Inge Stahel, die seit zehn Jahren selber kompostiert, ist überzeugt, «dass man als einzelner gar nicht richtig kompostieren kann, da sich schlicht zuwenig geeignetes Material ansammelt». Also bleibe nichts anderes übrig, als vor allem die Blätter in die Abfuhr zu geben.

Die Mehrfamilienhäuser

In Mehrfamilienhäusern stellt sich das Problem der Menge nicht. Werner Lüthi (SP) hatte denn auch im Grossen Gemeinderat gesagt, dass «es sich beim kompostierbaren Abfall um 80 bis 90 Prozent Grünabfälle handelt», diese sollten bei Wohnblocks problemlos kompostierbar sein, so Lüthi weiter. Andererseits ist Heinz Burri überzeugt, dass gerade die Mehrfamilienhäuser benachteiligt seien, da nicht alle gleich viel. kompostieren, aber dennoch alle bezahlen müssten. Im übrigen habe der abgebrochene Versuch von Ostermundigen gezeigt, dass «zwischen Theorie und Praxis immer noch ein grosser Unterschied bestehe.

fg

BZ, Mittwoch, 18. Oktober 2000

WORB

«Ghüder» in Osterwoche

Über Ostern und Pfingsten warteten die Wattenwiler bisher vergeblich auf die «Ghüdermanne». Jetzt wirds anders.

In Worbs Aussenbezirken holen die Kehrichtmänner künftig auch in den Oster- und in den Pfingstwochen die brennbaren Abfälle. Dies erreichte Hans Ulrich Born (SVP) mit einer Motion. Die Lösung des Gemeinderates: Wenn die Abfuhr am Ostermontag oder am Pfingstmontag ausfällt, kommen die Kehrichtmänner ausnahmsweise am folgenden Donnerstag vorbei.

Zum Beispiel in den Aussenbezirken Bangerten und Wattenwil kommen die Kehrichtmänner normalerweise jeden zweiten und vierten Montag im Monat. Problematisch für die Bewohner der Aussenbezirke wurde die Regelung aber vor allem über Ostern und Pfingsten. Zwischen den Abfuhrterminen entstanden Lücken von vier bis fünf Wochen. «Die Aussenbezirke dürfen nicht benachteiligt werden. »Mit diesen Worten begründete Born seinen Vorstoss. ma

BZ, 15. Oktober 2003

WORB

Kein fremder Abfall mehr

Das Worber Parlament hat das Abfallreglement geändert. Nun werden entsorgte Kadaver nach Kilo verrechnet.

Eigentlich war die Vorlage unbestritten. Dennoch wurde darüber debattiert: über die Änderung des Worber Abfallreglements, und vor allem über die Kadaverentsorgung. Diese soll sich neu nach dem Verursacherprinzip richten - bis anhin mussten die Worber lediglich eine Grundgebühr bezahlen. Dies führte zu einem regen «Abfalltourismus» aus den Nachbargemeinden, wie mehrere Votanten im Parlament sagten. Dass diesem nun mit den Gebühren der Riegel vorgeschoben wird, darüber war man froh. Das sagte schon der Sprecher der Geschäftsprüfungskommission (GPK), Bruno Wermuth (SVP). Aber, was die GPK genauer wissen wollte: Der vorgesehene Pikettdienst am Wochenende sei fragwürdig. «Die Kadaver kann man doch auch bis zu den Öffnungszeiten aufbewahren.» Nach den Ausführungen des zuständigen Gemeinderats Peter Hubacher war die GPK dann allerdings doch einverstanden. Auch Hans Ulrich Steiner (GFL) sprach sich für eine Notnummer aus, «das gehört zum Service public». Das Worber Parlament stimmte schliesslich der Änderung zu. Neu müssen Landwirte also bis 200 Kilogramm zwischen einem und zwei Franken pro Kilogramm bezahlen. Bei über 200 Kilogramm ab Hof zusätzlich 50 Rappen bis 1 Franken.

sab

Der Bund, 15. Oktober 2003

Gratis entsorgen wird schwieriger

Immer mehr Gemeinden verlangen Gebühren für die Tierkadaverentsorgung - ab 2004 auch in Worb

Weil in Worb die Kadaverentsorgung gratis ist, deponieren auch Auswärtige tote Tiere in der Gemeinde. Damit soll ab 2004 Schluss sein: Wie in andern Gemeinden schon länger üblich werden nun Gebühren erhoben.

MARCELLO ODERMATT

Was tun mit Fido, Waldi und Co, wenn sie gestorben sind? Im Garten vergraben sollte man sie nicht, es sei denn, die Hündchen wiegen nicht mehr als zehn Kilogramm. Bis zu diesem Gewicht dürfen Kleintiere auf privatem Grund bestattet werden. Sonst aber müssen gemäss kantonalem Abfallgesetz «tierische Abfälle» vorschriftsgemäss entsorgt werden. Das bedeutet die Abgabe des Tiers an eine Sammelstelle. In den letzten Jahren sind bei den meisten derartigen Stellen der Region Bern Gebühren erhoben worden, um dem Verursacherprinzip gerecht zu werden. Mit Worb führt nun eine weitere Gemeinde diese Taxen ab 2004 ein (siehe Box) und schiebt damit gleichzeitig einem seit einigen Jahren bestehenden Verhalten einen Riegel: dem Kadaverabfalltourismus.

Den Gebühren ausweichen

Weil im Gegensatz zu umliegenden Gemeinden in Worb die Kadaver kostenlos im Werkhof eingeworfen werden können, wurde die Sammelstelle von vielen Auswärtigen benutzt. Bereits früher versuchte die Gemeinde, dies zu unterbinden, indem die Öffnungszeiten eingeschränkt wurden. Vorher war die Sammelstelle rund um die Uhr geöffnet, weshalb besonders abends und an Wochenenden Tiere aus anderen Gemeinden entsorgt wurden. «Seit die Sammelstelle nur noch zu normalen Öffnungszeiten zugänglich ist, ist die Menge an Tierkadavern zurückgegangen», sagt Werkhofchef Max Brunner.

Auch Vechigen kennt den Kadaverabfalltourismus, wie Gemeindeschreiber Peter Oester bestätigt. Denn die Sammelstelle ist gratis. «Sobald etwas gebührenpflichtig wird, weichen die Leute halt aus», sagt Oester. Aber auch in Vechigen soll mit dem Ausweichmanöver Schluss sein. Der Gemeinderat plant, sich der Worber Deponie anzuschliessen, sofern die Gemeindeversammlung zustimmt.

In Münsingen ist die Gebührenpflicht bereits seit zwei Jahren eingeführt. Damals sei es aber nur um das Verursacherprinzip gegangen, sagt Roland Sterchi, Betriebsleiter der ARA Münsingen, an deren Sammelstelle fünf Gemeinden angeschlossen sind. Aufgefallen sei ihm indes schon, dass Einzelne vorher häufig Schlachtabfälle entsorgten, nach der Gebührenerhöhung aber nicht mehr auftauchten. Um einen markanten Rückgang handle es sich aber nicht.

Brennstoff für die Industrie

Immer noch gratis ist die Sammelstelle im Schlachthof Bern. Hier besteht allerdings ein Vertrag mit neun Gemeinden, der die Benützung regelt. Der Schlachthofbetriebsleiter Walter Gautschi kennt den Kadaverabfalltourismus aber aus seiner Zeit als Gemeindepräsident von Meikirch. Es gäbe die «notorischen» Abfalltouristen. Aber: «90 bis 95 Prozent der Leute sind diszipliniert», sagt Gautschi. «Wenn sie ihr Tier geliebt haben, darf es sie auch etwas kosten.»

Sammelstellen stehen auch in Belp, Wohlen, Köniz und Münchenbuchsee. Kadaver von Tieren, die schwerer sind als 200 Kilo, werden vom GZM-Extraktionswerk in Lyss entsorgt, das die Tiere direkt vom Hof abholt. Viele Deponien waren im Übrigen deswegen lange nicht gebührenpflichtig, um die Landwirtschaft mit ihren vielen Tierkadavern zu schonen.

Die GZM ist auch zuständig für die Endentsorgung der Tiere aus den Werkhöfen, die dort gekühlt aufbewahrt werden. In Lyss werden sie zerkleinert und unter Hitze und Druck entwässert, heisst es bei der GZM. Am Schluss bleibt ein Protein-Fett-Gemisch. Daraus entstehen Mehl und flüssiges Fett, die als Brennstoff verwendet werden, zum Beispiel in der Zementindustrie.

Tote Katze kostet

Das Worber Parlament hat an seiner letzten Sitzung die neuen Gebühren für die Kadaverentsorgung einstimmig genehmigt. Damit wird die Jahresrechnung um 35'000 Franken entlastet. Ab 2004 und für die nächsten zwei Jahre müssen Benützer der Deponie Fr. 1.10 pro Kilo berappen. (mob)

BZ, 26. November 2003

WORB

SVP-Bauern lehnen sich auf

500 Worberinnen und Worber wehren sich mit einem Volksvorschlag gegen Gebühren für die Kadaverentsorgung. Die Initianten stammen aus dem Umfeld der SVP, die im Parlament das Reglement unterstützte.

Rémy Kappeler

Als die Worber SVP-Fraktion an der vorletzten Parlamentssitzung dem Abfallreglement zustimmte, wusste Parteipräsident Martin Wälti, dass «dieser Entscheid nicht ganz problemlos» ist. Das heisse Eisen: In Zukunft soll die Gemeinde eine Gebühr für die Kadaverentsorgung verlangen dürfen. Diese würde vor allem die Bauern betreffen, «unsere eigenen Leute», sagt Wälti. Letztlich habe die SVP aber zugestimmt, weil sie keine bessere Lösung gehabt habe. «Worb kann nicht die Gratis-Kadaversammelstelle des Emmentals sein», sagte Fraktionssprecherin Verena Schneider vor dem Parlament.

Gut einen Monat später wird der einstimmige Entscheid des Parlaments wieder relativiert: 500 Worberinnen und Worber unterschreiben den Volksvorschlag gegen die neue Gebühr. In nur gerade fünf Tagen hat der Landwirt und Treuhänder Beat Moser die Unterschriften gesammelt - nur 200 wären nötig gewesen. Geholfen haben dem SVP-Parteimitglied vor allem Worber Bauern, darunter einige SVP-Parlamentarier.

Keine Rechtsgleichheit

Auch Verena Schneider hat sich im Parlament für das Abfallreglement ausgesprochen. Dass sie sich mit dem Volksbegehren nun gegen den Beschluss stellt, ist für sie «die einzige Möglichkeit, meine Meinung kund zu tun». Im Parlament müsse sie das kollegiale Denken in der Fraktion akzeptieren. Über den Volksvorschlag wird voraussichtlich am 8. Februar abgestimmt. «Stossend ist vor allem die Rechtsungleichheit», sagt Initiant Moser. Die Entsorgung von Grünabfall bleibe zum Beispiel weiterhin kostenlos, da habe das Parlament einfach «ein Mosaiksteinchen» aus dem Ganzen herausgenommen. Neben dem «Kadaverabfalltourismus» befürchtet Moser weiter, dass tote Kleintiere vermehrt wieder wild deponiert würden. «Das wäre eine <Mohrerei>», sagt auch Verena Schneider. Und schliesslich würde das eingenommene Geld - die Gemeinde rechnet mit 35'000 Franken - etwa zur Hälfte wieder für die Bewirtschaftung der Sammelstelle ausgegeben.

Alle zwei Jahre eine Kuh

Ein Bauer müsse durchschnittlich alle zwei Jahre mit dem Tod einer Kuh rechnen, so Moser. Die neu erhobene Gebühr würde somit einen Bauern jährlich mit 200 bis 300 Franken belasten: Halb so viel, wie die Entsorgung einer Kuh kosten würde. Berechnet wird der Betrag nach Gewicht. Ein Hund würde also um die 20 Franken kosten.

«Die Entsorger müssen für ihre Kosten selber aufkommen», verteidigt Gemeindepräsident Peter Bernasconi (SP) das Reglement. Ziel sei es, dass die Abfallentsorgung kostendeckend geführt werden könne. Ob die Hälfte der Einnahmen für die Bewirtschaftung aufgewendet werden müsse, könne er nicht abwägen. Dazu Rudolf Rohr, Verantwortlicher für Kadaverentsorgung des Werkhofs: «Den Aufwand dafür schätze ich als nicht viel höher ein als bisher.»

Wilde Deponien befürchtet der Gemeindepräsident nicht: Bei der Einführung der Sackgebühr sei diese Befürchtung auch geäussert worden, gegeben habe es aber nur wenige Fälle. Das einzige Argument, das Bernasconi «mindestens teilweise» gelten lässt, ist der Vergleich mit der Grünabfuhr. Dass hier keine Gebühr verlangt werde, sei ein politischer Entscheid des Gemeinderates.

BZ, 8. Januar 2004

WORB

Abstimmung im Februar

An der Urne stimmt Worb darüber ab, wer für die Entsorgung toter Tiere aufkommen soll. Es gibt zwei Varianten.

Sollen alle für die Entsorgung toter Tiere zahlen oder nur die, welche ein totes Tier abliefern? Am 8. Februar stimmt die Gemeinde Worb darüber ab. Zwei Varianten stehen zur Diskussion (wir berichteten). Hinter der ersten stehen sowohl Gemeinderat als auch Parlament: Das Verursacherprinzip soll gelten. Ein totes Tier über 200 Kilogramm kostet pro Kilo 60 Rappen, eines unter 200 Kilogramm Fr. 1.10 pro Kilogramm. Diese Gebühren gelten für alle, die ein totes Tier beim Werkhof abgeben. Kadaver über 200 Kilogramm werden weiterhin direkt am Hof von der GZM abgeholt.

Hinter der zweiten Variante stehen 528 Personen, die mit ihrer Unterschrift einen Volksvorschlag eingereicht haben: Für Worberinnen und Worber soll die Entsorgung weiterhin gratis sein, Kadavergebühren sollen nur Benützer zahlen, die nicht in Worb wohnen (welchen Wohnsitz die toten Tiere haben mussten, ist nicht geregelt). Dies würde bedeuten, dass die Kadaverentsorgung wie bisher von allen Haushalten finanziert würde.

Bis anhin wurden die jährlichen Kosten von rund 35'000 Franken für die Kadaverentsorgung durch die Grundgebühren der Abfallentsorgung getragen. Der Entscheid des Worber Parlaments, zum Verursacherprinzip zu wechseln, ist in der Bevölkerung, vorab bei den Bauern, auf Widerstand gestossen. Mit ihrem Volksvorschlag haben sie das Geschäft nun an die Urne gebracht.

bw

Der Bund, 19. Januar 2004

Tote Tiere - wer bezahlt?

In Worb wird darüber abgestimmt, wer für die Entsorgung von Tierkadavern aufkommen soll

CATHERINE ARBER

Tote Tiere, die schwerer als zehn Kilogramm sind, müssen laut kantonalem Gesetz vorschriftsgemäss entsorgt werden. Das bedeutet, dass der ausgewachsene Hund nicht im Garten begraben werden darf. Worberinnen und Worber konnten Tierkadaver, die leichter als 200 Kilogramm sind, bisher kostenlos im Werkhof abgeben. Die dadurch anfallenden Kosten von jährlich rund 35'000 Franken wurden durch die Grundgebühren der Abfallentsorgung getragen.

Das Worber Parlament will dies ändern: Vergangenen Oktober hat es einstimmig beschlossen, dass im Bereich der Kadaverentsorgung neu das Verursacherprinzip gelten soll. Damit kämen nicht mehr alle Haushalte via Grundgebühr für die toten Tiere auf, sondern deren Besitzer. Doch gegen den Beschluss des Parlaments formierte sich vor allem aus bäuerlichen Kreisen Widerstand. 528 Unterschriften wurden gesammelt, und es kam - erstmals in Worbs Geschichte - ein Volksvorschlag zustande. Am 8. Februar entscheidet das Stimmvolk nun zwischen dem Parlaments- und dem Volksvorschlag.

«Kadavertourismus» verhindern

Die Variante des Parlaments sieht vor, dass Kadaver über 200 Kilogramm künftig 60 Rappen pro Kilo kosten sollen, jene unter 200 Kilo 1 Franken und 10 Rappen. Das Parlament hofft, dass mit dieser neuen Regelung dem «Kadavertourismus» ein Riegel geschoben werden kann. Weil im Gegensatz zu anderen umliegenden Gemeinden in Worb die toten Tiere kostenlos im Werkhof eingeworfen werden können, wurde die Sammelstelle von vielen Auswärtigen benutzt. Um dies zu unterbinden, schränkte die Gemeinde die Öffnungszeiten ein. Vorher war die Sammelstelle rund um die Uhr geöffnet, und es wurden vor allem abends und an Wochenenden tote Tiere aus anderen Gemeinden entsorgt. Danach ging die Menge der eingeworfenen Tierkadaver wieder zurück, wie der Werkhofchef Max Brunner feststellt.

Gegner: Für Auswärtige kostet es

Der Volksvorschlag sieht vor, dass die Kadaverentsorgung für Worberinnen und Worber weiterhin gratis sein soll. Hingegen sollen Auswärtige, die ihre toten Tiere in den Worber Werkhof bringen, künftig zur Kasse gebeten werden. Geht es nach dem Volksvorschlag, werden die Kosten für die Tierkadaver von Worbern auch weiterhin über die Grundgebühr der Abfallentsorgung finanziert.

Das Referendumskomitee befürchtet, das mit der Einführung der Kadavergebühr, wie sie das Parlament vorsieht, eine Rechtsungleichheit entstünde. Denn die in die gleiche Kategorie gehörende Grünabfuhr bleibe weiterhin gratis. Ausserdem brächten die Kadavergebühren der Gemeinde praktisch keine Einsparungen, weil ein grosser Teil der Einnahmen für die Administration und den Pikettdienst beider Annahme gebraucht würden. Das Referendumskomitee sieht zudem die Gefahr, dass nach Einführung der Verursacherkosten Besitzer ihre toten Tiere wieder vermehrt wild entsorgten.

Auswirkungen für Vechigen

In fast allen benachbarten Gemeinden wurde die Kadaverentsorgungsgebühr bereits eingeführt. In Vechigen ist die Entsorgung aber noch gratis. Wie in Worb kennt man auch hier den «Kadavertourismus» und will diesen nach Möglichkeit bekämpfen. Der Gemeinderat will sich eventuell der Worber Lösung anschliessen. Dieser Entscheid hänge aber vom Ausgang der Worber Abstimmung ab, sagt der Vechiger Gemeindeschreiber Peter Oester. Müssen Auswärtige in Worb künftig für Tierkadaver bezahlen, komme diese Lösung nicht in Frage.

Der Bund, 9. Februar 2004

Ja zu Kadavergebühr

In Worb werden tote Tiere künftig nach dem Verursacherprinzip entsorgt

CATHERINE ARBER

Wenn eine Kuh stirbt, müssen in Worb künftig nicht mehr alle Haushalte via Grundgebühr die Entsorgung des toten Tiers bezahlen. Neu gilt das Verursacherprinzip, und die Besitzer müssen für ihre toten Tiere aufkommen. Die Worber Stimmberechtigten haben am Wochenende mit 2230 Ja- zu 1261 Nein-Stimmen einer Änderung des Gebührenreglements zugestimmt. Der Volksvorschlag, der vorsah, dass die Kadavergebühr nur für Auswärtige gilt, wurde mit 2065 Nein- zu 1389 Ja-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 48,2 Prozent.

Nicht Bauern bestrafen

Gemeindepräsident Peter Bernasconi (sp) zeigte sich gestern «sehr zufrieden» über den Abstimmungsausgang. Worb sei eine der einzigen Gemeinden in der Region, bei der tote Tiere, die leichter als 200 Kilogramm sind, bislang kostenlos im Werkhof abgegeben werden konnten. Die Sammelstelle wurde deshalb von vielen Auswärtigen benutzt. «Das Problem musste gelöst werden. Wir wollten dem Kadavertourismus einen Riegel vorschieben», erklärte Bernasconi. Es sei nicht darum gegangen, durch die Einführung des Verursacherprinzips die Bauern zu bestrafen. Man habe die Kadaverentsorgung aber nicht weiterhin kostenlos anbieten können. Schliesslich würden heute die verschiedensten Abfallarten verursachergerecht entsorgt und seien kostenpflichtig.

Kritik an Gratis-Grünabfuhr

Gegen die Einführung des Verursacherprinzips bei der Entsorgung von Tierkadavern hatte sich vor allem aus bäuerlichen Kreisen Widerstand formiert. Es entstehe eine Rechtsungleichheit, monierten sie. Denn die in die gleiche Kategorie fallende Grünabfuhr bleibe weiterhin gratis. Zudem brächten die Kadavergebühren der Gemeinde kaum Einsparungen, und nach der Einführung der Verursacherkosten würden Besitzer ihre toten Tiere vermehrt wild entsorgen.

528 Unterschriften wurden gesammelt, und erstmals in der Geschichte Worbs war ein Volksvorschlag zustande gekommen. Dieser sah vor, dass die Kadaverentsorgung für Worberinnen und Worber weiterhin gratis bleiben soll, hingegen sollten Auswärtige zur Kasse gebeten werden.

Beat Moser, Agroingenieur, Landwirt und Initiant des Volksvorschlags, überraschte das gestrige Abstimmungsresultat «nicht wahnsinnig». Keine Partei habe den Vorschlag unterstützt, weshalb er sich realistischerweise auch wenig Chancen ausgerechnet habe. Die unpräzise Abstimmungsbotschaft des Worber Parlaments, wonach in «sämtlichen» umliegenden Gemeinden Kadaverentsorgungsgebühren eingeführt worden seien, habe das Resultat wohl auch beeinflusst, mutmasste Moser. Die Botschaft war vor der Abstimmung mit einem Passus ergänzt worden, der die unterschiedlichen Entsorgungssysteme der Gemeinden erklärte.

Moser stört sich daran, dass die Grünabfuhr in Worb im Gegensatz zur Kadaverentsorgung weiterhin kostenlos bleibt. «Das ist ein Schönheitsfehler», gab auch Gemeindepräsident Peter Bernasconi zu. Worb sei aber der Kompostieranlage Kewu AG angeschlossen. «Im Aktionärsbindungsvertrag wurde festgelegt, dass die Grünabfallentsorgung gebührenfrei erfolgen muss.»